"Tech Growth Fund" Steuerzahler sollen für Gründer haften

Berlin · Die Bundesregierung plant einen neuen Fonds für junge Unternehmen. Dadurch kommen auf den Haushalt kosten von 200 Millionen Euro pro Jahr und hohe Risiken zu.

 Vernetzte Maschinen: Mit dem neuen Fonds will die Bundesregierung verstärkt Unternehmen fördern, die Produkte für die Industrie 4.0 entwickeln.

Vernetzte Maschinen: Mit dem neuen Fonds will die Bundesregierung verstärkt Unternehmen fördern, die Produkte für die Industrie 4.0 entwickeln.

Foto: picture alliance / dpa

Die Bundesregierung will jungen, innovativen Unternehmen, die bereits seit einiger Zeit am Markt sind, ein schnelles Wachstum ermöglichen. Deshalb plädieren Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) dafür, dass der Bundeshaushalt in großem Stil für Gründungsunternehmen haftet. Wie berichtet, kündigte das Bundesfinanzministerium ein neues Modell für die Vergabe von Risikokapital an. Jährlich sollen wachstumsstarke Unternehmen in einer reiferen Phase staatliche Bürgschaften von einer Milliarde Euro pro Jahr erhalten. Über zehn Jahre hinweg will der Bund zehn Milliarden Euro an Kreditgarantien zur Verfügung stellen. Schäuble und Gabriel wollen so Anreize setzen, damit sich Wagniskapitalgeber an jungen Unternehmen beteiligen.

Die Regierung will Unternehmen unterstützen, die Produkte für die Industrie 4.0, den digitalisierten Verkehr oder elektronische Gesundheitsdienstleistungen anbieten. Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium betonten, die Diskussionen dauerten noch an. Auffallend ist: Die Größenordnung der geplanten Förderung übersteigt die bisherigen Programme bei Weitem. Die Politik reagiert mit ihrer Ankündigung darauf, dass sich Banken und Sparkassen trotz vieler Appelle als Kreditgeber für junge Unternehmen zurückhalten.

Die Regierung ist der Ansicht, dass neu gegründete Unternehmen, die schon seit einiger Zeit bestehen, nur schwer an Kapital kommen, um ein starkes Wachstum finanzieren zu können. Gerade in dieser Phase sei der Zugang zu frischem Kapital entscheidend, um in neue Umsatzgrößen hineinzuwachsen, Investitionen tätigen zu können und neue Jobs zu schaffen.

Kritik übte Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU), der das Konzept mit entwickelt hat, am Verhalten der Banken. Wachstumsunternehmen erhielten von den Kreditinstituten zurzeit kaum Kredite. „Das ist ein echtes Problem für diese Unternehmen“, sagte Spahn. Dabei gehe es um großvolumige Kredite in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Diese Darlehen gebe es in Deutschland für junge Unternehmen äußerst selten. Das sei für den Standort ein beträchtlicher Nachteil. „Oft sind es Märkte, in denen man schnell wachsen muss, um nicht von der Konkurrenz verdrängt zu werden“, sagte Spahn.

Die Bundesregierung will die Vergabe von zinsgünstigen Krediten an die Bedingung knüpfen, dass ein privater Kapitalgeber in gleichem Umfang Mittel beisteuert. Für jeden Euro Wagniskapital, den Investoren in ein Unternehmen stecken, erhalten die Gründer einen Euro Kredit hinzu. Auf diese Weise könne mit dem „Tech Growth Fund“ innerhalb eines Jahrzehnts bis zu 20 Milliarden Euro an Wagniskapital mobilisiert werden – die Hälfte davon soll die staatliche KfW-Bank beisteuern. Da die KfW den Unternehmen Fremdkapital anbietet, müssen die Gründer weniger Firmenanteile an Wagniskapitalgeber abgeben.

Die KfW ist zur Vergabe der Darlehen aber nur bereit, wenn der Bund für mögliche Ausfälle haftet. Die Regierung will die Darlehen mit staatlichen Garantien absichern. Das bedeutet wiederum, dass letztlich die Steuerzahler haften. Das Finanzministerium rechnet bei konservativer Schätzung, dass auf den Haushalt Belastungen von 200 Millionen Euro pro Jahr zukommen. Über die zehnjährige Laufzeit bedeutet das Mehrausgaben von zwei Milliarden Euro.

Berlin muss zunächst Gespräche mit der EU-Kommission führen und den vorgesehenen Fonds unter beihilferechtlichen Aspekten anmelden. Wenn der Staat zinsverbilligte Kredite und Bürgschaften gewährt, handelt es sich nach dem EU-Recht um Beihilfen. Die EU-Wettbewerbsbehörde muss beurteilen, ob das zulässig ist.

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