Sägewerk Buchen Stadt bietet Betrieb eine Fläche im Buisdorfer "Mittelfeld" an

SANKT AUGUSTIN · Kreischende Sägen, An- und Ablieferung, und das mitten im Wohngebiet. "Das passt einfach nicht", sagte der technische Beigeordnete der Stadt Sankt Augustin, Rainer Gleß. Das Sägewerk Buchen in Sankt Augustin-Ort stört mitunter schon die Ruhe in der unmittelbaren Nachbarschaft.

 Viel Platz hätte das Sägewerk auf dem Acker im Gewerbegebiet "Mittelfeld" entlang der Bahnlinie am Ortsrand von Buisdorf.

Viel Platz hätte das Sägewerk auf dem Acker im Gewerbegebiet "Mittelfeld" entlang der Bahnlinie am Ortsrand von Buisdorf.

Foto: Michael Lehnberg

Da fügt es sich gut, dass dass der Eigentümer auf der Suche nach einem anderen Grundstück mit Hilfe der Stadtverwaltung fündig geworden ist. Der Betrieb soll modernisiert und vergrößert werden, was aber auf dem angestammten Arel nicht möglich ist; aber auf dem Gewerbeareal "Im Mittelfeld" am Buisdorf Ortsrand, dort wo Aldi einen Markt und sein Zentrallager betreibt.

Direkt nebenan am Ortsrand von Buisdorf an der Bahnlinie der S12, eingegrenzt von der Straße "Am Rosenhain" und der A3, will die Stadt die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, damit das Sägewerk dorthin umsiedeln kann. "Wir sind auch optimistisch, dass das klappt", sagte Gleß. Die Anwohner hätten dann endlich mehr Wohnruhe. "Und auf dem Grundstück in Sankt Augustin-Ort könnten dann Häuser und Wohnungen gebaut werden", so Gleß.

Der Planungsausschuss beschloss denn auch einstimmig die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans. Der war im Zuge der Aldi-Ansiedlung geteilt und für das freie Grundstück nicht weiter entwickelt worden, was nun geschehen soll.

Dazu sind allerdings einige Untersuchungen notwendig, weil dort Altlasten im Boden sind. Dort befand sich eine Kiesgrube, die in den 60er und 70er Jahren mit großen Mengen Industrieschlämmen der Rheinischen Zellulose AG und des Siegwerkes verfüllt wurde.

Bis heute wird das Areal als landwirtschaftliche Fläche genutzt. "Eine Unvereinbarkeit mit einer gewerblichen Nutzung ist aber nicht gegeben", sagte Gleß. Gleichwohl sei eine nutzungsspezifische Untersuchung im Sinne der Bundesboden- und Altlastenverordnung notwendig. Auch das Grundwasser müsse begutachtet werden.

Wolfgang Köhler, Fraktionsvorsitzender des Aufbruchs, wies darauf hin, dass auf der zu überplanenden Fläche im Flächennutzungsplan und auch im Verkehrsentwicklungsplan der schon lange geforderte S-Bahn-Haltepunkt Buisdorf vorgesehen sei. "Das müssen wir im Verfahren berücksichtigen und dafür Flächen vorhalten," so Köhler.

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