Kölner Untreueprozess Staatsanwälte unzufrieden mit Urteil

Köln · Am 14. Juni wurden zwei frühere Sparkassenvorstände und der Troisdorfer Immobilienentwickler Josef Esch zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Jetzt haben alle beteiligten Parteien Revision eingelegt.

Nach dem Urteil im Kölner Untreue- und Korruptionsprozess in der vergangenen Woche haben alle beteiligten Parteien Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts am Freitag auf Anfrage des General-Anzeigers mit. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger der drei Angeklagten erwägen vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen.

Am Donnerstag der vergangenen Woche hatte die 18. Strafkammer den Ex-Chef der früheren Stadtsparkasse Köln Gustav-Adolf Schröder und seinen damaligen Vorstandskollegen Franz-Josef Schäfer zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch ging nach neun Monaten Prozess mit einer Geldstrafe aus dem Gerichtssaal. Die Kammer war mit ihren Strafmaßen deutlich von den Forderungen der Staatsanwaltschaft abgewichen, die auch Haftstrafen ohne Bewährung für gerechtfertigt hält. Unterschiedliche Auffassungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht gab es vor allem beim Korruptionsvorwurf im Bezug auf den Bau der Kölner Messehallen, den die Staatsanwaltschaft als erwiesen ansieht, die Kammer allerdings nicht, und die Angeklagten in diesen Punkten freigesprochen hat.

Esch wurde auch vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue freigesprochen, so dass die Kammer am Ende den Bauunternehmer nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt hat. ⋌

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