Staat hilft beim Uni-Start

Auch für Studenten der Region gibt es vielfältige Finanzhilfen

Staat hilft beim Uni-Start
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Bonn. Das Studentenleben ist teuer geworden, schon wegen den wieder anziehenden Mieten. Die künftigen Akademiker können aber staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Bafög: Für die Dauer der Regelstudienzeit können seit der Reform zum 1. August bis zu 643 Euro im Monat an Berufsausbildungsförderung bezogen werden. Lediglich die Hälfte, maximal 10 000 Euro, müssen zurückgezahlt werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de.

KfW-Kredite: Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bietet einen "Studienkredit" und einen "Bildungskredit". Beim KfW-Studienkredit können bis zu 14 Semester bis zu 650 Euro monatlich fließen, insgesamt also maximal 54 600 Euro.

Für Rückzahlung von Kredit und aufgelaufenen Zinsen kann sich der Kreditnehmer bis zu 25 Jahre lang Zeit lassen. Der Effektivzins beträgt derzeit 6,34 Prozent und ist flexibel - ein Anstieg auf bis zu 8,9 Prozent ist je nach Zinsniveau am Kapitalmarkt möglich (gemessen am Geldmarktzinssatz Euribor).

Der KfW-Bildungskredit beträgt maximal 300 Euro monatlich und wird für maximal 24 Monate (vier Semester) gezahlt. Er ist zum Beispiel für Ergänzungsstudiengänge gedacht, nicht fürs Grundstudium. Die Rückzahlungsraten betragen 120 Euro und werden vierteljährlich fällig.

Eine vorzeitige Ablösung ist wie beim "Studienkredit" ohne Kosten möglich. Der Effektivzins beim "Bildungskredit" beträgt derzeit 5,96 Prozent und richtet sich ebenfalls nach dem Euribor, und zwar ohne Höchstgrenze. Weitere Infos unter: www.kfw-foerderbank.de.

Banken sowie Sparkassen bieten ebenfalls spezielle Kredit-Konditionen, Informationen gibt es unter www.studienkredite.org.

Sozialleistungen: Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. In Härtefällen können aber Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, etwa wenn ein Studium wegen Geburt eines Kindes oder Krankheit ruht.

Wohngeld wiederum ist möglich, wenn Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben, etwa weil die Förderungshöchstdauer überschritten wurde. Infos dazu gibt es unter www.studentenwerke.de und bei der Sozialberatung von Studentenwerken vor Ort ( www.studentenwerk-bonn.de).

Infos rund um Studium und Bildung im Bereich Alma Mater

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