Sparkasse KölnBonn geht in Berufung

Die Sparkasse KölnBonn legt gegen das Urteil in ihrem Streit mit Rechtsanwalt Rolf Bietmann und dem früheren Sparkassenchef Gustav Adolf Schröder Berufung ein. In einer Mitteilung bezeichnete die Sparkasse das als "fristwahrenden" Schritt.

Köln. (hv) Die Sparkasse KölnBonn legt gegen das Urteil in ihrem Streit mit Rechtsanwalt Rolf Bietmann und dem früheren Sparkassenchef Gustav Adolf Schröder Berufung ein. In einer Mitteilung bezeichnete die Sparkasse das als "fristwahrenden" Schritt.

Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Bank das Rechtsmittel wieder zurückziehe, sagte ein Sparkassensprecher. Die Sparkasse hatte gegen Bietmann und Schröder auf rund zwei Millionen Euro Schadensersatz geklagt.

Sie begründete dies unter anderem mit einem Beratervertrag, den die damals von Schröder geführte Bank Ende des Jahres 2005 mit Bietmann geschlossen hatte. Für das Honorar in Höhe von rund 900 000 Euro hat Bietmann nach Auffassung der Sparkasse keine ausreichende Gegenleistung erbracht. Das Landgericht Köln wies die Klage ab.

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