Solarthermie wird gefördert

BONN · Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkung auf Wohngebäude im Eigentum von Privatpersonen können jetzt auch Wohnungsbauunternehmen, Hotels oder Sportvereine die städtische Solarthermieförderung in Anspruch nehmen.

Damit soll der geförderte Einsatzbereich der Solarthermie erweitert und die in Bonn vorhandenen Potenziale für diese nachhaltige Form der Energieversorgung besser ausgeschöpft werden.

Um den Vorrang der privaten Nutzer weiter zu gewährleisten, ist die erweiterte Förderung auf höchstens 20 Prozent des jährlich verfügbaren Volumens begrenzt, so die Stadt. Neubauten, die unter die Anforderungen des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes fallen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Solaranlage noch nicht installiert und noch kein Auftrag zum Bau erteilt wurde. Die Installation muss innerhalb von neun Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein.

Förderfähig sind ausschließlich Kollektoren mit dem europäischen Prüfzeichen "Solar Keymark". Die Solarthermie ist laut Verwaltung eine bewährte Möglichkeit, die Energie der Sonne unmttelbar zur Erwärmung von Wasser oder zur Unterstützung der Heizung nutzbar zu machen.

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