Kommentar zur Marktmacht von Google Schneller handeln

Meinung · Die EU-Kommission hat ihr Wettbewerbsverfahren gegen den US-Internetkonzern Google ausgeweitet. Nun geht es den Kartellwächtern auch um das meistbenutzte Smartphone-System.

Die Marktmacht der großen Internetanbieter rückt zurecht immer stärker in den Fokus der Wettbewerbsbehörden. In der Internetwirtschaft ist der Herdeneffekt der Nutzer noch viel stärker ausgeprägt als in anderen Branchen, da die Plattformen vor allem dann funktionieren, wenn möglichst viele sie benutzen. Wer eine gute Idee hat, kommt rasch auf einen hohen Marktanteil. Das Benutzen vieler Kunden führt aber leichter zum Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung durch den Anbieter.

Es ist sinnvoll, dass Handyhersteller frei entscheiden dürfen, welche Apps sie auf Smartphones vorinstallieren. Wenn Google die Handyhersteller von Android-Geräten zwingt, ein Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf den Geräten vorzuinstallieren, die nicht gelöscht werden können, wenn sie Google-Dienste anbieten wollen, dann ist das ein Fall für die Wettbewerbsbehörden.

Das Problem ist, dass das Aufarbeiten der Wettbewerbsfälle oft viele Jahre dauert. Die Behörden müssen schneller handeln. Sonst werden ihre Entscheidungen irgendwann unbedeutsam. Vor wenigen Jahren gab es zu Apples Smartphone-Apps kaum eine Alternative. Heute gibt es mit Android einen viel größeren Wettbewerber.

Das Verfahren der EU-Kommission gegen Microsoft hat viele Jahre gedauert. Die damals erhobenen Vorwürfe sind heute längst nicht mehr von Bedeutung. Im Google-Fall könnte Ähnliches drohen.

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