Opfer der Telekom-Affäre fordern weitere Ermittlungen

Nun ist die Generalstaatsanwaltschaft Köln am Zuge: Sie soll nach dem Willen der Opfer-Anwälte und Bundesminister a.D. Herta Däubler-Gmelin und Gerhart Baum darüber entscheiden, ob die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den früheren Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel wieder aufnehmen muss.

 Welche Daten wurden beim wem ausspioniert? Die Opfer der Telekom-Bespitzelungsaffäre fordern seit geraumer Zeit Akteneinsicht - bisher ohne Erfolg.

Welche Daten wurden beim wem ausspioniert? Die Opfer der Telekom-Bespitzelungsaffäre fordern seit geraumer Zeit Akteneinsicht - bisher ohne Erfolg.

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Bonn. Nun ist die Generalstaatsanwaltschaft Köln am Zuge: Sie soll nach dem Willen der Opfer-Anwälte und Bundesminister a.D. Herta Däubler-Gmelin und Gerhart Baum darüber entscheiden, ob die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den früheren Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel wieder aufnehmen muss.

Baum: "Dr. Zumwinkel und Herr Ricke waren nach unserem Eindruck tief in die Bespitzelungsaktionen verstrickt." Die Deutsche Telekom soll zwischen 2005 und 2006 Telefonverbindungsdaten von rund 60 vor allem Gewerkschaftern, Aufsichtsräten und Journalisten sowie deren Familien ausspioniert haben.

Die Konzernspitze habe herausfinden wollen, wer konzerninterne Informationen an die Presse weitergegeben hatte. Nach zweijährigen Ermittlungen hatte die Bonner Staatsanwaltschaft am Montag das Verfahren gegen die Spitzenmanager eingestellt. Völlig zu Unrecht, meinen die Opfer der Bespitzelung.

Einer der Betroffenen, Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder, sagte am Donnerstag in Bonn: "Was wir erlebt haben, ist auf Schwächung der Gewerkschaftsarbeit und Mitbestimmung ausgerichtet." Und er fügte hinzu: "Es ist bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft weder mit den Geschädigten gesprochen noch ihre Hinweise aufgenommen hat."

Seine Anwältin Herta Däubler-Gmelin, die gemeinsam mit Ger-hart Baum fast 60 Mandanten vertritt, pflichtete ihm bei: "Der Grundsachverhalt ist völlig ignoriert worden." Schließlich sei es um erbitterte Auseinandersetzungen um Arbeitnehmerrechte innerhalb des Konzerns gegangen. Nach Ansicht der Anwälte hätte die Staatsanwaltschaft Bonn deutlich mehr Aspekte berücksichtigen müssen.

Allem voran hätten die Ermittelnden den Opfern Akteneinsicht gewähren müssen. Das sei bis heute nicht geschehen. Dies sei "befremdlich und nicht hinzunehmen", so die Anwälte, weil es ihrer Auffassung nach gegen geltendes Recht verstößt. Herta Däubler-Gmelin: "Wir lassen unsere Mandanten nicht einfach aus dem Strafverfahren herausdrängen.

Es kann nicht sein, dass die Justiz so mit Opfern umgeht." Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte am Montag mitgeteilt, dass nicht sie selbst, sondern das Gericht über Akteneinsicht entscheide, was aber bis dato nicht erfolgt sei. Die Rechtsanwältin knüpft hohe Erwartungen an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft: "Wir gehen davon aus, dass sie ihrem guten Ruf als 'objektivste Behörde der Welt' gerecht wird und die rechtsstaatlich gebotenen Korrekturen durchsetzt.

Anderenfalls wissen wir: Es gibt noch Richter in Deutschland." Damit bezieht sie sich auf ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht. Die Vorwürfe, die Bonner Ermittler hätten handwerkliche Fehler gemacht und nicht ausreichend recherchiert, hatte der Bonner Oberstaatsanwalt Fred Apostel am Montag scharf zurückgewiesen.

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