Autopflege NRW-Tankstellen gegen Waschverbot am Sonntag

Düsseldorf · Wer sich am Sonntag ein frisch gewaschenes Auto wünscht, hat in NRW schlechte Karten. Auch für automatisch arbeitende Waschanlagen ohne Personal gilt im Land ein grundsätzliches Verbot an Sonn- und Feiertagen. Sehr zum Ärger der Tankstellenbetreiber.

Ein Auto steht in einer Autowaschanlage. Tankstellenbetreiber in Nordrhein-Westfalen wollen das Waschverbot an Feiertagen kippen.

Ein Auto steht in einer Autowaschanlage. Tankstellenbetreiber in Nordrhein-Westfalen wollen das Waschverbot an Feiertagen kippen.

Foto: dpa

Unterbodenwäsche, Felgenreinigung und Hochglanzpolitur: Wenn es um Autopflege geht, machen viele Tankstellenkunden keine Kompromisse. „Die Autowäsche ist innerhalb der Tankstelle das rentabelste Geschäft überhaupt“, berichtet Herbert Rabl, Sprecher des Interessenverbands der Tankstellenbetreiber. „Die Leute sind locker bereit, alle ein bis zwei Wochen 9 bis 18 Euro für eine Autowäsche auszugeben“, freut sich Rabl.

Auf die zusätzlichen Einnahmen seien viele Tankstellenpächter dringend angewiesen, da sie mit dem reinen Spritverkauf nur 20 Prozent ihres Verdienstes erwirtschaften könnten. Doch die Verdienstchancen sind in Deutschland nach Auffassung der Tankstellenbetreiber regional unterschiedlich verteilt. Nur in der Hälfte der deutschen Bundesländer und Stadtstaaten ist die automatische Autowäsche auch am Sonn- und Feiertag grundsätzlich möglich. In Nordrhein-Westfalen und fünf weiteren Bundesländern drohen dagegen sogar Bußgelder.

Außer in Nordrhein-Westfalen stehen Kunden auch in Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland am Sonn- und Feiertag bei der Suche nach einer Autowäsche in der Regel vor verschlossenen Toren. Bei Ausnahmen droht dem Betreiber ein Bußgeld. Ganz anders ist die Lage in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: Hier kennt die Waschanlage keine Sonntagsruhe.

In Hessen und Bayern sind die Kommunen für die örtliche Regelung zuständig. Die Genehmigung werde in der Regel erteilt, nur in Ausnahmefällen müsse die Waschanlage während der Gottesdienstzeiten am Sonntagvormittag ruhen, um die Gläubigen nicht vom Kirchgang abzuhalten, berichtet Rabl. Europaweit sei das deutsche Sonntagswaschverbot ohnehin ein „Kuriosum“, meint der Tankstellen-Lobbyist.

Der Tankstellen-Verband, in dem etwa 1200 der bundesweit 14.000 Tankstellenbetriebe organisiert sind, formiert derzeit in Nordrhein-Westfalen den Widerstand gegen das Sonntagsverbot. Die betroffenen Tankstellenbetreiber sehen sich benachteiligt und fürchten einen „Waschtourismus“ in verbotsfreie Bundesländer.

Bei einer in Nordrhein-Westfalen an den Tankstellenkassen durchgeführten nicht-repräsentativen Umfrage sollen nun NRW-Autofahrer gegen das Verbot mobilisiert werden. Eine ähnliche Umfrage in Hessen habe eine Zustimmungsquote von 85 Prozent gebracht, berichtete Rabl.

Widerstand gegen eine Aufhebung des Verbots kündigte dagegen die Gewerkschaft Verdi an. Eine Autowäsche am Sonntag sei weder eine Notwendigkeit noch ein Freizeitvergnügen, sagte Verdi-Sekretär Nils Böhlke in Düsseldorf. Wenn es zu Störungen oder Unfällen in der Waschanlage komme - etwa wenn jemand eingeklemmt werde - müssten auch bei automatischen Waschanlagen Menschen am Sonntag arbeiten, sagte Böhlke. Derzeit werde immer mehr versucht, auch den Sonntag für Geschäfte zu nutzen, klagte er. Gegen die Autowäsche am Sonntag sind auch die Kirchen.

Der Mineralölwirtschaftsverband als Interessenvertretung der Industrie unterstützt dagegen die Aktion der Tankstellenpächter. „Sonntags nicht nur tanken, sondern in der Waschstraße auch sein Auto waschen zu dürfen, ist in anderen Bundesländern längst üblich. So hat zuletzt etwa Sachsen das Sonntagswaschverbot gestrichen“, sagte Sprecher Alexander von Gersdorff zu der Aktion in NRW. „Die freie Wahl des Tages bei der Autowäsche an der Tankstelle bedeutet ein Stück mehr Freiheit für Kundinnen und Kunden und eine Entzerrung des Alltags“, so von Gersdorff.

Eine Sprecherin des zuständigen NRW-Innenministeriums betonte, dass derzeit keine Änderung des Feiertagsgesetzes des Landes geplant sei, so dass der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen weiter nicht zulässig sei. Demnach seien alle Arbeiten verboten, die die öffentliche Ruhe stören könnten. Dies gelte auch für Autowaschanlagen, bei denen kein Personal erforderlich sei.

Aus Umweltschutzgründen rät der ADAC Autobesitzern aber davon ab, selbst zu Schwamm und Bürste zu greifen. Da sich bei der Autowäsche auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln könnten, sei der Besuch einer Waschanlage mit grundwasserschonendem Reinigungssystem zu empfehlen, hieß es in einer Stellungnahme. Meist verböten kommunale Satzungen ohnehin die Fahrzeugwäsche auf der Straße. Sogar auf dem eigenen Grundstück sei die Autowäsche oft untersagt und allenfalls mit klarem Wasser ohne Zusatz von chemischen Reinigungsmitteln zulässig.

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