Kommentar zu Abmahnvereinen Nachweis schwierig

Meinung | Bonn · Durch den Internethandel und die Digitalisierung hat der Missbrauch eines sinnvollen Instruments – die Abmahnung – neue Formen angenommen.

Ursprünglich ging es mal um einen Schal, der im Internet für rund 50 Euro angeboten wurde. Aus schottischer Wolle und importiert aus Italien. Weil sie die Materialzusammensetzung nicht korrekt aufgeführt hatte, zahlte Vera Dietrich als Onlinehändlerin erst 232 Euro als Abmahngebühr, aus denen flugs wohl einige tausend Euro geworden wären, hätte sie die Unterlassungserklärung unterschrieben, wie von ihr verlangt. Nun beschreitet sie den gerichtlichen Weg.

Die Bonnerin Dietrich hat ihr Gewerbe vorerst an den Nagel gehängt, sie will stattdessen Öffentlichkeit für das Problem des Abmahnmissbrauchs erreichen, dem der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren durch verschiedene Gesetze einen Riegel vorschieben wollte. Neu ist das Problem nicht – Abmahnvereine gibt es seit den 1980er Jahren. Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Durch den Internethandel und die Digitalisierung hat der Missbrauch eines sinnvollen Instruments – die Abmahnung – allerdings neue Formen angenommen.

In der Praxis ist es schwierig, einen Missbrauch zu beweisen. Immerhin hat die Bundesregierung das Problem erkannt und angekündigt, einen neuen Anlauf zu einer Reform zu unternehmen. So lange aber kann und will Dietrich nicht warten.

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