Überschwemmungs-Schäden Nach Branchenangaben auch stark gefährdete Regionen versicherbar

BONN · Die starken Regenfälle der vergangenen Wochen haben nicht nur viele Keller überflutet, sondern auch in manchen Familien die Debatte eröffnet, ob die Wohngebäude- und die Hausratsversicherung nicht um eine Versicherung gegen Elementarschäden ergänzt werden sollte.

 Aufräumarbeiten: Erst wenn das Wasser aus dem Haus heraus ist, lassen sich die Schäden nach einem Unwetter feststellen.

Aufräumarbeiten: Erst wenn das Wasser aus dem Haus heraus ist, lassen sich die Schäden nach einem Unwetter feststellen.

Foto: dpa

Eine Wohngebäude-Versicherung greift bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel sowie Leitungswasser. Die Elementarschaden-Versicherung soll vor Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Überschwemmung schützen. Viele Versicherungsbedingungen verstehen unter Überschwemmung nicht nur das Über-das-Ufer-Treten eines Flusses, sondern auch oberirdische Wasseransammlungen zum Beispiel durch Starkregen.

Bei manchen Anbietern ist auch der Rückstau aus der Kanalisation mitversichert. Läuft der Keller voll, weil nach starkem Regen das Grundwasser durch die Mauern drückt, hat der Hausbesitzer Pech. Er bekommt für den Schaden kein Geld, selbst wenn er eine Elementarschadenversicherung hat.

Die Versicherung gegen Elementarschäden hat sich in den vergangenen Jahren stärker verbreitet: Inzwischen seien 32 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert, 2002 seien es lediglich 19 Prozent gewesen, heißt es beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Versicherung gegen Elementarschäden zu einer Pflichtversicherung zu machen, was in den vergangenen Wochen öffentlich diskutiert worden war, hatte die Bundesregierung in der vergangenen Woche abgelehnt. Die Ministerpräsidenten mehrerer Bundesländer hatten die Pläne befürwortet.

Derzeit lässt sich nicht jedes Haus gegen Elementarschäden versichern. Finanztest hat im vergangenen Jahr Angebote geprüft, die ergänzend zu einem Wohngebäudetarif abgeschlossen werden können. Ein wichtiges Ergebnis: Bei vielen Versicherern haben Hausbesitzer, die in den vergangenen fünf oder zehn Jahren einen Schaden hatten, keine Chance, den Zusatzschutz zu erhalten.

Einen Anspruch auf ein Angebot hat der Kunde natürlich nicht: "Der Versicherer entscheidet, ob er ein Produkt verkauft", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Grundsätzlich würden sich die Versicherer nach einem vierstufigen System richten, das die Lage der Gebäude in verschiedene Risikoklassen einteilt.

Der GDV hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Ergebnis sind vier Gefährdungsklassen (GK):

  • GK 4: Statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • GK 3: Statistisch einmal in 10-50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2: Statistisch einmal in 50-200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1: Statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

Nach Angaben des GDV sind lediglich rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar. Die Prämien werden umso höher, je größer das Risiko einer Überschwemmung des Grundes. Für rund 90 Prozent der Gebäude koste der Elementarschutz weniger als 100 Euro im Jahr. Im Schadenfall muss der Kunde in der Regel zehn Prozent des Schadens selber tragen.

Versicherungsexpertin Weidenbach empfiehlt bei der Suche nach einer Versicherung gegen Elementarschäden sich zunächst an den Anbieter der Wohngebäudeversicherung zu wenden: "Wenn dieser Versicherer nicht bereit ist, ein Angebot zu unterbreiten, kann man fast davon ausgehen, dass andere Versicherer es auch nicht sind."

280 000 Haushalte in Deutschland wohnen in der Gefahrenklasse 4. Das sind in der Regel Regionen in unmittelbarer Wassernähe. Ausschlaggebend für die Versicherbarkeit sei nicht nur die Grundstückslage, sondern auch die Bauausführung.

Bundesweit seien 26 Prozent der Wohngebäude aus der höchsten Risikoklasse gegen Elementarschäden versichert, in Nordrhein-Westfalen sind es 22 Prozent. Auskünfte über die Höhe der Prämie gibt es aber nicht. Das sei höchst individuell, heißt es beim Verband GDV.

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