Bundesnetzagentur Mittler bei Ärger mit Post und Telefon

Bonn · Wenn der Tag der Umstellung von Telefon und Internet kommt, funktioniert oft erst einmal gar nichts. Bei der Bundesnetzagentur sind Schlichtungsstellen angesiedelt. Deren Dienstleistungen sind seit 1. April kostenlos.

Bei länger andauerndem Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter gibt es Schlichtungsverfahren. FOTO: DPA

Bei länger andauerndem Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter gibt es Schlichtungsverfahren. FOTO: DPA

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Der neue Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter ist ordnungsgemäß geschlossen. Der Termin der Umstellung ist benannt. Doch als der Tag kommt, funktioniert erst einmal gar nichts. Zahlreiche Anrufe bei der Hotline des Anbieters führen nicht weiter. Viele Verbraucher haben in den vergangenen Jahren derartige Erfahrungen gemacht. Häufig führen die ersten Probleme zu einer ganzen Kette von weiteren. Es kommt zu langen Streits mit dem Anbieter.

Bei niedrigen Streitwerten ziehen Verbraucher nur selten vor Gericht, um ihre Ansprüche gegen Unternehmen durchzusetzen. Eine unbürokratischere Alternative, um Streitigkeiten zu klären, sind Schlichtungsverfahren. Bei der Bundesnetzagentur sind Schlichtungsstellen für Telekommunikation und Post angesiedelt. Deren Dienstleistungen sind seit 1. April kostenlos. Bislang richteten sich die Kosten nach dem Streitwert, die Mindestkosten betrugen 35 Euro. „Wir erwarten einen Anstieg der Schlichtungsanträge“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei den Schlichtungsfällen in der Telekommunikation gehe es bislang insbesondere um Fragen der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistung, um Rechnungsbeanstandungen, die Sperre des Telefonanschlusses, Probleme beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder um die Frage der Bereitstellungsdauer für einen Anschluss. Im Postbereich drehe es sich oft um Probleme wegen der Beschädigung oder des Verlustes eines Pakets auf dem Transport.

In rund 70 Prozent der Fälle gelingt es den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Ob ihr Fall für ein kostenloses Schlichtungsverfahren infrage kommt, können Verbraucher auf der Website der Agentur anhand einer Checkliste prüfen. Es können nur Verbraucher einen Antrag auf Schlichtung stellen, die ihre eigenen Rechte aus einem Vertrag mit dem Unternehmen verletzt sehen.

„Das Verfahren ist für beide Seiten freiwillig“, erläutert ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Unabhängig vom Ausgang des Schlichtungsverfahrrens gebe es für beide Seiten weiterhin die Möglichkeit, den Streit gerichtlich klären zu lassen.

Es kann nach Angaben der Bundesnetzagentur bis zu 18 Wochen dauern, bis ein Schlichtungsvorschlag auf dem Tisch liegt. Oftmals sei jedoch mit einem früheren Ergebnis zu rechnen, zum Beispiel, wenn sich die Parteien vor Unterbreitung des Schlichtungsvorschlages einigen.

Die Änderungen beruhen auf dem neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das zum 1. April in Kraft getreten ist. Damit soll grundsätzlich gesichert sein, dass künftig jeder Verbraucher bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen kann. Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt an eine allgemeine Schlichtungsstelle wenden. In Kehl hat kürzlich Deutschlands erste Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle eröffnet. Sie ist erreichbar unter https://www.verbraucher-schlichter.de.

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