Oppenheim-Prozess Krockow und Janssen sollen Geschicke bestimmt haben

KÖLN · Matthias Graf von Krockow und Friedrich Carl Janssen führten ab 2005 laut Christopher Freiherr von Oppenheim die Privatbank Sal. Oppenheim. Beide seien nach dem Tod seines Vaters die bestimmenden Faktoren gewesen.

Wo ein Bild der Einigkeit der Partner notwendig gewesen sei, so Oppenheim weiter in seiner überraschenden Stellungnahme im Untreueprozess gegen die Ex-Chefs der Bank und den Immobilienentwickler Josef Esch, seien sie aber erfahren genug gewesen, die anderen Partner einzubeziehen. Entscheidungen seien aber bereits durch Entschließungen aus dem Bereich von Krockow und Janssen vorgezeichnet gewesen.

2005 sei etwa versucht worden, ihn in die BHF-Bank abzuschieben, so Oppenheim. Er berichtet auch davon, dass ihm wichtige Informationen vorenthalten wurden. So habe etwa die DZ-Bank im Jahre 2007 die BHF-Bank für 1,3 Milliarden Euro kaufen wollen, er habe von dem Angebot erst 2009 in einem Gespräch mit einem Manager erfahren.

Als Grund dafür vermutet Oppenheim, der in seiner Stellungnahme einen Riss offenbart, der durch den Partnerkreis ging, eine angestrebte Machtverschiebung innerhalb der Familienstämme. Nach der langen Dominanz des Stammes "Lindenallee" durch seinen Vater habe der Stamm "Schlenderhahn" eine solche Machtfülle im Bankhaus nicht mehr zulassen wollen, "jedenfalls nicht mehr außerhalb ihres eigenen Stammes".

Gleichzeitig räumt Oppenheim aber ein, dass eine bestimmende Funktion im Kreise der Partnerschaft nicht in seinem Naturell gelegen hätten und er auch nicht diesen Anspruch gehabt hätte. Ohnehin hätte er ihn wohl nicht durchsetzen können.

Er habe für den ADG-Kredit, mit dem Madeleine Schickedanz dann Karstadt-Aktien kaufte, trotz seiner Bedenken 2005 auch gebürgt, weil ihm der als familien- und bankpolitische Entscheidung von großer Tragweite von Esch und Krockow nahegebracht worden sei.

Oppenheim räumte aber auch ein, dass er bei den im Blick stehenden Entscheidungen der Führung mitgewirkt und sich keiner von ihnen entgegengestellt habe. Und seiner heutigen Erkenntnis nach müsse er sagen, dass die Entscheidungen zu den Immobilien in der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt und zu Arcandor "nicht uneingeschränkt dem Wohl des Bankhauses gedient" hätten, so Oppenheim. In diesen Fällen sei das Risikobewusstsein nicht mehr ausgeprägt genug gewesen.

Eine Privatbank unterliege natürlich dem Recht der Kreditwirtschaft, dem Aufsichtsrecht und dem Strafrecht, sie sei aber auch keine Sparkasse, so Oppenheim. Sal. Oppenheim habe etwa 29,9 Prozent an Continental erworben, weil der Kunde Schaeffler nicht in Erscheinung treten wollen.

Dem Fehlen eines angemessenen Risikobewusstseins sei auch zuzuschreiben, dass er die Dynamik des Schickedanz- und Arcandor-Engagements für das Bankhaus nicht oder anders erfasst habe.

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