Software-Manipulation Kölner VW-Händler muss Frau nach Abgasskandal Geld erstatten

Köln/Bonn · Die Berufung wurde abgelehnt: Ein VW-Händler muss einer Kundin den Kaufpreis eines zwei Jahre alten VW-Beetle erstatten. Sie kaufte ihn vor bekanntwerden des Abgasskandals.

 Auf einen VW-Golf mit Dieselantrieb spielt ein Werkstattmitarbeiter ein Software-Update auf.

Auf einen VW-Golf mit Dieselantrieb spielt ein Werkstattmitarbeiter ein Software-Update auf.

Foto: picture alliance / Julian Strate

Ein Autohändler, der den Verkauf eines VW-Dieselfahrzeugs wegen der Abgasmanipulationen des Herstellers rückgängig machen soll, kann nicht auf einen Sinneswandel der Richter hoffen. Wie das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag mitteilte, will der 18. Zivilsenat die Berufung des Autohauses ablehnen, die es gegen ein Urteil des Landgerichts eingelegt hatte. Demnach müsste der Händler einer Frau, die im Juni 2015 vor Bekanntwerden des Abgasskandals einen zwei Jahre alten VW-Beetle erworben hatte, die Kaufsumme zurückerstatten.

VW hatte die Käuferin knapp vier Monate nach dem Erwerb über die manipulierte Abgassoftware informiert, die im Test geringere Stickstoffwerte maß als bei der Fahrt auf der Straße. Die Wolfsburger verwiesen die Beetle-Besitzerin an den Volkswagen-Partner, der sie über die weiteren Maßnahmen informieren werde. Die Frau verlangte daraufhin vom Händler, innerhalb weniger Wochen die Mängel zu beseitigen, andernfalls würde sie den Kauf rückgängig machen wollen.

Der Streit zog sich weit über ein Jahr hin, weil der Händler zunächst nicht reagierte, dann das Software-Update von VW für die Abgasreinigung auf sich warten ließ und das Autohaus schließlich nur bereit war, den Diesel-Beetle gegen ein Benzinfahrzeug auszutauschen. Das Kölner Landgericht, vor dem die Frau den Händler verklagte, gab der Klägerin im Juli vergangenen Jahres Recht, indem es das Autohaus aufforderte, den Beetle zurückzunehmen und den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung (von lediglich gut 300 Euro) zurückzuzahlen. Insgesamt geht es um eine Summe von 15.794,73 Euro, die das Autohaus der Frau zahlen soll.

In dem am Donnerstag veröffentlichten „Hinweisbeschluss“ kündigte das Oberlandesgericht an, die Berufung des Händlers ablehnen zu wollen, weil die Vorin-stanz richtig entschieden habe. Es habe sich bei den Sachmängeln des Gebrauchtfahrzeuges nicht um geringe Fehler gehandelt, auch wenn die Manipulationssoftware innerhalb einer Stunde durch ein Update hätte behoben werden können, das nicht mehr als 100 Euro koste. Zu dem Zeitpunkt, als die Käuferin das Geschäft rückabwickeln wollte, habe niemand das gewusst. „Ebenso wenig stand fest, dass und wann dies (die Mängelbeseitigung) überhaupt gelingen würde.“ Diese „ganz erhebliche Ungewissheit“ habe über ein Jahr bestanden, weil das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update erst Ende 2016 genehmigt habe. Da der Fall keine grundsätzlichen Fragen aufwerfe, müsse er auch nicht dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichts.

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