Klage wegen T-Online

Aktionärsschützer sehen Nachteile für Besitzer durch Fusion mit Bonner Mutterkonzern Deutsche Telekom

  "Gemeinsam stark":  Dieser Werbeslogan ziert nicht nur die Cebit-Plakate, sondern soll auch für die Unternehmensverschmelzung gelten. Foto: dpa

"Gemeinsam stark": Dieser Werbeslogan ziert nicht nur die Cebit-Plakate, sondern soll auch für die Unternehmensverschmelzung gelten. Foto: dpa

Düsseldorf. (dpa) Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wird gegen die Wiedereingliederung des Internet-Anbieters T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom klagen ( der GA berichtete). Zuvor hatten bereits andere Aktionärsvertreter Klagen vor dem Landgericht Darmstadt angekündigt.

"Die Verschmelzung hilft im Ergebnis nur der Deutschen Telekom, die sich auf diesem Weg einen erfolgreichen Konkurrenten samt Kunden billig einverleibt. Für die Privataktionäre ist sie alles andere als wünschenswert. Schon gar nicht zu den genannten Konditionen", sagte am Freitag DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker in Düsseldorf.

Die Anleger sollen 0,52 Telekom-Aktien je T-Online-Aktie erhalten. Umgerechnet entspricht dies rund acht Euro. Beim Börsengang im April 2000 hatten die Aktionäre 27 Euro je T-Online-Anteilsschein bezahlen müssen.

Die DSW argumentiert, damals seien eine eigenständige Struktur sowie ein separater Marktauftritt des Internetproviders als die gewinnträchtigere unternehmerische Variante dargestellt worden. "Hieran hat sich bis heute nichts geändert", sagte Hocker. T-~Online könne Wachstumspotenziale in den Segmenten Breitband und Internet besser als selbstständiges Unternehmen realisieren.

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