Private Krankenversicherung Kein Ansturm auf Basis-Tarif

KÖLN · Ein Selbstbehalt lohnt sich nicht. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es einen Basis-Tarif, in dem Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) limitiert sind. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind unzulässig.

Der brancheneinheitliche Tarif wurde der der PKV Anfang 2009 auferlegt, als der Gesetzgeber die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung einführte. Er war als Auffangbecken für nichtversicherte Personen konzipiert, und generell als "Sozialtarif" der PKV.

Befürchtungen der Branche, ein Ansturm auf den Basistarif werde auf Dauer das PKV-Prinzip risikogerechter Beiträge gefährden, haben sich nicht bestätigt. Von neun Millionen Vollversicherten waren Ende 2012 nur 30 200 im Basistarif. Ein Grund ist, dass das Preis-Leistungsverhältnis nicht gerade attraktiv ist. Im Neugeschäft ist auch bei niedrigem Eintrittsalter der GKV-Höchstbetrag von derzeit 610 Euro fällig, im Bestand sieht es etwas besser aus.

Damit sind die Leistungen aber nicht zu finanzieren. Denn im Basis-Tarif, so heißt es, sammeln sich zum großen Teil schlechte Risiken, Personen, die sehr krank sind und in der PKV sonst kaum unterkommen, und die hohe Kosten verursachen. So kommt es, dass kalkulatorisch deutlich höhere Beiträge erforderlich sind als die tatsächlich gezahlten, die ja gedeckelt sind und bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit auch noch halbiert werden.

Aus der Beitragsdeckelung entsteht ein Bedarf an Quersubventionierung zu Lasten der anderen Versicherten. Nach Vorgaben des PKV-Verbandes sind alle Vollversicherten mit einem Zuschlag von 1,2 Prozent dabei. Bei 26 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen errechnet sich eine Umlage von rund 310 Millionen Euro.

Im Basis-Tarif können Versicherte durch Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1200 Euro Kosten auf eigene Rechnung übernehmen. Das lohnt sich jedoch nicht mehr, weil der kalkulatorische Beitragsnachlass in vielen Fällen nicht mehr dazu führt, dass der Höchstbeitrag von 610 Euro unterschritten wird. Seit Mai ist nun gesetzlich geregelt, dass die Versicherten durch Vertragsumstellung innerhalb von drei Monaten einen Selbstbehalt rückgängig machen können. Zwischen den PKV-Anbietern werden unterschiedlichen Lasten des Basis-Tarifs aus Beitragskappung und Leistungsüberschuss in einem Pool weitgehend ausgeglichen.

Alternative zum Basis-Tarif kann für einen bestimmten Personenkreis der 1994 eingeführte Standard-Tarif mit ebenfalls auf GKV-Niveau gedeckelten Beiträgen und Leistungen sein. Voraussetzung ist, dass man vor 2009 in die PKV eingetreten und mindestens zehn Jahre PKV-versichert war. Dieser Tarif mit 43 400 Versicherten Ende 2012 steht Rentnern und älteren Personen offen. Der Vorteil ist, dass die Beiträge, nicht zuletzt dank einzusetzender Altersrückstellungen, niedriger sind als im Basis-Tarif, sie liegen ganz überwiegend unter dem GKV-Deckel. Hinzu kommt, dass Ehepaare und Lebenspartner zusammen maximal 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags zahlen müssen.

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