Freie Kaminkehrerwahl Kaum Wechselwillige nach Wegfall des Monopols für Schornsteinfeger

KÖLN · Seit Anfang 2013 gibt es Wettbewerb unter Schornsteinfegern. Das Bezirksmonopol ist gefallen. Der Bezirksschornsteinfeger ist zwar nach wie vor zu festen Gebühren für hoheitliche Aufgaben zuständig. Die vorgeschriebenen Kehr- und Kontrollarbeiten, die etwa 70 Prozent des Umsatzes ausmachen, kann der Hauseigentümer aber frei an andere Schornsteinfeger vergeben.

Bisher hält sich die Nutzung des Wettbewerbs in Grenzen. Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, schätzt, dass etwa 95 Prozent der Kunden bei ihrem angestammten Meister geblieben sind. Ihm sind jedoch Einzelfälle massiver Abwanderung bekannt. Das komme vor, wenn Bezirksschornsteinfeger in Zeiten des Monopols unfreundlich und wenig flexibel gewesen seien und die Hauseigentümer verärgert hätten.

Gebühren und Preise spielen bei Einfamilienhäusern anscheinend eine untergeordnete Rolle. Die Haus- und Grundbesitzervereine in Köln und Bonn-Rhein-Sieg meinen, die mögliche Kostenersparnis sei gering. Für zehn Euro weniger im Jahr werde man sich keinen "wildfremden" Schornsteinfeger ins Haus holen. Außerdem sei es mühsam, sich eine Übersicht über konkurrierende Angebote zu verschaffen.

Wohnungsunternehmen mit großen Wohnungsbeständen werden für die Kehr - und Kontrollarbeiten eher auf den Preis achten und Zugeständnisse erwarten. Langer sagt, es gebe "Billigfeger" mit Kampfpreisen, darunter allerdings kaum EU-Ausländer, weil die zu Hause mehr verdienen könnten. Dieter Lichtenberg, Obermeister der Kölner Innung, die den Regierungsbezirk einschließlich Bonn und Rhein-Sieg betreut, erklärt, die hiesigen Wohnungsunternehmen blieben ihren Schornsteinfegern überwiegend treu, sofern man sich über den Preis einige.

Die Treue hat auch den Vorteil, dass man sich Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken erspart. Denn der, wie er neuerdings heißt, "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" mit seinen hoheitlichen Befugnissen ist die oberste Kontrollinstanz für Brandschutz und Betriebssicherheit. Er legt in einem Feuerstätten-Bescheid fest, welche Reinigungs- und Prüfungsarbeiten wann anfallen.

Der Hauseigentümer haftet für die Erledigung. Er muss sie schriftlich nachweisen. Bleibt alles in einer Hand, sind Sie, so formuliert es ein Schornsteinfeger in seiner Kundenpost, "von allen bürokratischen Verpflichtungen entbunden. Alles läuft wie bisher".

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