Kartellamt stoppt Länder im Streit um Internet-Lotto

Bonner Behörde schickt Abmahnung an Lottogesellschaften - Stopp von Internet-Tippscheinen durch Länder verstößt gegen Kartellrecht

Bonn. (dpa) Das Bundeskartellamt hat im Kampf um die Öffnung des Lottomarkts den von den Ländern verfügten Stopp von Internet-Tippscheinen untersagt. In einer Abmahnung verbot das Kartellamt am Dienstag in Bonn den Lottogesellschaften, entsprechende Anweisungen ihrer eigenen Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen. Diese Anweisungen verstießen gegen das Kartellrecht. Eine Sprecherin des Kartellamts bestätigte den ungewöhnlichen Beschluss, der große politische Signalwirkung haben könnte.

Die Untersagung wird nicht sofort wirksam. Die Lottogesellschaften haben bis 30. November Zeit für eine Reaktion. Um einer vom Kartellamt angedrohten Millionenstrafe zu entgehen, hatten sich die Vertreter der Länder vor zwei Wochen mit Mehrheit darauf verständigt, den Online-Tipp bis auf weiteres ganz aus dem Internetangebot zu streichen und ihre Gesellschaften entsprechend angewiesen. Sie wollten mit dem Stopp auch verhindern, dass die Gesellschaften ihr Angebot auch über die Ländergrenzen hätten öffnen müssen.

Das Kartellamt stellte sich mit der neuen Entscheidung direkt gegen einen Länderbeschluss und untersagte es den zu den Ländern gehörenden Gesellschaften, bei ihrer "geschäftlichen Entscheidung" über Internet-Angebote zu Lotto und Sportwetten die an sie gerichteten Weisungen zu beachten. Mit der Untersagung werde "die volle unternehmerische Freiheit der Lottogesellschaften zur Entscheidung über ihren Internetvertrieb wiederhergestellt", heißt es in dem Beschluss. Diese Entscheidung gilt vorgreifend auch für die Gesellschaften der drei Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die bisher noch in einer Abwarteposition waren.

Das Kartellamt will insgesamt im Rahmen des staatlichen Wettmonopols für mehr Konkurrenz beim staatlichen Lotto sorgen und auch eine regionale Marktaufteilung der 16-Länder-Gesellschaften in den jeweiligen Ländergrenzen nicht länger hinnehmen. Die Behörde erteilte auch privaten Firmen grünes Licht, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen. Für die Länder sind die Lotto-Erträge eine wichtige Geldquelle, die jährlich etwa fünf bis sechs Milliarden Euro bringen.

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