Kartellamt stoppt Gruner + Jahr bei "National Geographic"

Der Verlag will gegen die Entscheidung der Bonner Wettbewerbsbehörde Beschwerde einlegen

  Im Gruner + Jahr-Verlagshaus  reagiert man mit Unverständnis auf das Verbot des Kartellamtes.

Im Gruner + Jahr-Verlagshaus reagiert man mit Unverständnis auf das Verbot des Kartellamtes.

Foto: ap

Hamburg/Bonn. (dpa) Das Bundeskartellamt hat Europas größtem Zeitschriftenverlag Gruner + Jahr den Lizenzerwerb für die deutsche Ausgabe der US-Zeitschrift "National Geographic" im Nachhinein untersagt.

Das Verbot sei erfolgt, weil der Hamburger Verlag (G+J) den Markt für populäre Wissenszeitschriften in Deutschland damit zu stark beherrsche, teilte die Wettbewerbsbehörde in Bonn mit.

Die deutsche Ausgabe mit einer Auflage von zuletzt 273 597 verkauften Exemplaren (IVW II/04) erscheint bereits seit 1999. G+J wird gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgereicht Düsseldorf Beschwerde einlegen. Bis zur endgültigen Entscheidung wird die Zeitschrift weiter im Abonnement und am Kiosk zu haben sein. Auch die im Kinderkanal KiKa ausgestrahlte Sendung unter der Marke ist weiter zu sehen.

Das für das G+J-Zeitschriftengeschäft zuständige Vorstandsmitglied Bernd Buchholz verwies darauf, dass der Verlag die Zeitschrift "mit erheblichen Anfangsinvestitionen in den deutschen Markt eingeführt und sämtliche Leser, Abonnenten oder Anzeigenkunden selbst gewonnen" habe. "Nach dem deutschen Fusionskontrollrecht muss man aber ein Vorhaben nur anmelden, wenn bereits bestehende Marktanteile übernommen werden", sagte Buchholz. Der Verlag reagierte auf diese "Neujustierung der Beschlusspraxis" mit "Überraschung und Unverständnis".

Mit der deutschen Ausgabe von "National Geographic" hat sich laut Kartellamt der G+J-Marktanteil bei Wissensmagazinen auf rund 75 Prozent erhöht. Schon zuvor habe der Verlag in Deutschland mit den Titeln "GEO" und "P.M." mit mehr als 60 Prozent über eine Markt beherrschende Stellung verfügt.

Zugleich bewerteten die Wettbewerbshüter den Abschluss des Lizenzvertrags als genehmigungspflichtigen Zusammenschluss. Entscheidend hierfür sei, dass die Marke "National Geographic" durch die englischsprachige US-Ausgabe bereits eine Marktgeltung in Deutschland gehabt habe.

Das Kartellamt hatte erst im Sommer 2003 von dem Lizenzerwerb Kenntnis erlangt und Anfang 2004 ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet. G+J hatte 1998 laut Kartellamt zwar die Gründung des paritätischen Gemeinschaftsunternehmens G+J/RBA mit dem spanischen Unternehmen RBA Publicaciones Internacionales (Barcelona), bei der Behörde angemeldet.

Der geplante Lizenzerwerb für "National Geographic" sei jedoch nicht angegeben worden. Das Kartellamt untersagte G+J zugleich auch den geplanten Erwerb aller Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an dem Joint Venture.

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