Bonner Konzern IVG-Aktionäre wehren sich

BONN · Den Aktionären der insolventen IVG Immobilien AG droht der Totalverlust ihres Geldes. Grund ist der Insolvenzplan des Unternehmens. Wie berichtet, sieht der Plan vor, das Grundkapital der IVG auf Null herabzusetzen und es anschließend im Wege einer sogenannten Barkapitalerhöhung zu erhöhen.

"Die Altaktionäre haben keine Möglichkeit, an dieser Kapitalerhöhung teilzunehmen, da Ihr Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Damit würden sie sämtliche Rechte als Aktionäre verlieren", kritisiert Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

"Die IVG-Aktionäre sind bereit, Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens zu übernehmen, doch dafür müsste ihnen das Bezugsrecht zumindest angeboten werden. Was jetzt passiert, ist gleich auf zwei Ebenen eine kalte Enteignung, gegen die rechtlich vorgegangen wird", stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest.

"Alle Aktionäre, die auf der Gläubigerversammlung widersprochen und gegen den Plan gestimmt haben, können gegen diese Enteignung mit einer sofortigen Beschwerde nach Paragraph 253 der Insolvenzordnung vorgehen", sagt Bergdolt. Für die von der DSW auf der Versammlung vertretenen IVG-Aktionäre sei entsprechend Widerspruch eingelegt worden. Betroffene IVG-Aktionäre können sich unter der Mailadresse "dsw@dsw-info.de" bei der Schutzvereinigung melden.

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