Mehr Verbraucherärger um Paketzustellung Immer mehr Schlichtungsbedarf bei Postdienstleistern

Bonn · Die Bundesnetzagentur hat immer mehr damit zu tun, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Postdienstleistern zu schlichten. Die Deutsche Post macht bei außergerichtlichen Verfahren nicht mit.

2016 hat die Bonner Behörde 235 Anträge auf Schlichtungsverfahren bekommen, nachdem es 2015 lediglich 62 waren. Und für dieses Jahr ist eine weitere Steigerung absehbar: Bereits im ersten Quartal dieses Jahres sind über 200 neue Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur eingegangen, teilte die Netzagentur am Dienstag mit. In 84 Prozent der durchführten Schlichtungsverfahren des letzten Jahres sei eine eine gütliche Einigung erreicht worden. Die große Mehrheit der Fälle betrifft Probleme mit der Paketzustellung.

Wie es bei der Schlichtungsstelle weitergeht, sei derzeit offen. Seit Februar müssen Unternehmen nach den Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) auf ihrer Webseite und in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben, ob sie bereit sind, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher teilzunehmen. Von den großen Paketdienstleistern habe aber lediglich Hermes erklärt, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Andere relevante Paketdienstleister wie Deutsche Post DHL, GLS und DPD lehnten die Teilnahme dagegen ausdrücklich ab, so die Netzagentur. UPS sei der Verpflichtung nach dem VSBG bisher nicht nachgekommen.

„Wir haben uns nach eingehender Prüfung dazu entschieden, Verbraucherbeschwerden vorrangig direkt über unseren Kundenservice zu bearbeiten und einer möglichst kundenfreundlichen Lösung zuzuführen“, erläutert Post-Sprecher Dirk Klasen den Ansatz des Unternehmen. Kunden könnten über die Webseite, über Facebook, Twitter oder telefonisch Kontakt aufnehmen. „Hier können wir bei der Bearbeitung von Anfragen und Reklamationen am schnellsten auf alle notwendigen Daten zugreifen und auch Beschwerdefälle am schnellsten zu einem Abschluss führen“, erläutert Klasen. Allen Kunden, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden seien, stehe natürlich jederzeit der Rechtsweg offen. Diesen Weg müssten sie im Übrigen auch beschreiten, wenn sie mit einem Vorschlag der Schlichtungsstelle nicht einverstanden sind.

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