Bundeskartellamt in Bonn Im Internet bleiben Verbraucher auf sich gestellt

Bonn · Die Union bremst im Bundestag bei einer Gesetzesnovelle, die dem Bonner Bundeskartellamt mehr Befugnisse verleihen sollte. Die Behörde gibt aber nicht auf und bekommt Unterstützung von der Opposition.

 Das Bundeskartellamt bekommt zunächst nur wenige Befugnisse zusätzlich.

Das Bundeskartellamt bekommt zunächst nur wenige Befugnisse zusätzlich.

Foto: dpa

Eigentlich waren sich die federführenden Kräfte der Union und der SPD sich im Grundsatz schon einig. Das Bundeskartellamt sollte mehr Befugnisse bei Verstößen gegen Daten- und Verbraucherschutz im Internet erhalten. Diese Neuerungen sollten in die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen werden, das sich im Gesetzgebungsverfahren befindet.

„Es gibt zwischen zivil- und strafrechtlichem Bereich eine Lücke, die wir schließen wollen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Heider, der für seine Fraktion die Verhandlungen führt, im November. Es gehe um „kollektiven Verbraucherschutz“. Das Kartellamt solle aktiv werden, wenn sich Probleme zu einem Massenphänomen entwickelten. Beispiele seien unzulässige Geschäftsbedingungen. Das Bundeskartellamt könne dann solche Geschäftspraktiken per Anordnung untersagen.

Doch eine größere Erweiterung der Befugnisse scheint jetzt vom Tisch (der GA berichtete). Offenbar machten Wirtschaftsverbände massiv Druck gegen die Regelung. „Die SPD wollte ohne genau umrissenen Bedarf und ohne Diskussion in der Öffentlichkeit das Bundeskartellamt zu einer Verbraucherschutzbehörde mit scharfen Werkzeugen ausbauen. Das konnten wir in der Kürze der Zeit nicht umsetzen“, sagte Heider nun. Es gebe schon zahlreiche Behörden wie die Bundesnetzagentur, die Bundesfinanzaufsicht und die Datenschutzaufsichtsbehörden, die für die Durchsetzung von Verbraucherrecht zuständig sind.

Außerdem sei die privatrechtliche Durchsetzung bei Verstößen erfolgreich. „Durchsetzungsprobleme sehen wir derzeit – wenn überhaupt – gegenüber manchen Geschäftsmodellen im Internet.“ Um mehr Erkenntnisse über den Bedarf für weitere behördliche Kompetenz im Verbraucherschutz zu erlangen, soll eine Prüfmöglichkeit des Bundeskartellamts geschaffen werden. Durch die Teilnahme an Gerichtsverfahren werde das Bundeskartellamt sein Know-how beim Verbraucherschutz ausbauen. Außerdem erhoffe er sich durch Sektoruntersuchungen Erkenntnisse über strukturelle Probleme.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bedauert: „Der privatrechtlich organisierte Verbraucherschutz stößt in der digitalen Welt an gewisse Grenzen.“ Wenn ein großer Player im Internet zum Beispiel gegen AGB-Recht, Preisauszeichnungsvorschriften, Gewährleistungsrechte oder Datenschutz verstoße, sei davon meist eine sehr große Zahl von Verbrauchern betroffen. „Die Zivilklage eines einzelnen Verbrauchers vermag eine solche Praxis aber oft nicht abzustellen“, so Mundt. Auch wenn es in dieser Legislaturperiode nicht zu einer gesetzlichen Regelung kommen sollte, sei es sinnvoll, dem Verbraucherschutz eine behördliche Durchsetzungskompetenz zur Seite zu stellen.

„Ich habe noch nicht aufgegeben“, sagt Ulrich Kelber (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Es werde weiterverhandelt. „Wir brauchen eine Rechtsdurchsetzungsbehörde. Und das Bonner Bundeskartellamt wäre dafür richtig.“ Den Grünen ging der Gesetzentwurf ohnehin nicht weit genug. „Das Bundeskartellamt als Verbraucherbehörde zu stärken, wäre wichtig für fairen Wettbewerb“, sagt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der Grünen. Es sei schlecht, dass die CDU dies blockiere.

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