Prüfung des Landesrechnungshofes IHK fährt nicht mehr erster Klasse

Bonn · Der Landesrechnungshof beanstandet die Kosten der Dienstreisen bei der Kammer Bonn/Rhein-Sieg. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg achtet künftig verstärkt auf die Kosten bei Dienstreisen der Mitarbeiter.

Konkret heißt das: Nur noch in Ausnahmefällen fahren Mitarbeiter auf Dienstreisen im Zug 1. Klasse. Zum Beispiel dann, wenn die zweite Klasse ausgebucht ist. Und: „Fünf-Sterne-Hotels dürfen wir auch nicht mehr benutzen“, erläutert IHK-Sprecher Michael Pieck auf Anfrage des General-Anzeigers. Es gehe darum, sorgsamer mit den Mitteln umzugehen. Die Kammer lebe schließlich von den Beiträgen ihrer Mitgliedsunternehmen.

Die überarbeitete Reiserichtlinie der Kammer wurde zwar freiwillig umgesetzt. Der Anstoß dazu kam allerdings von außen: Zum ersten Mal hat der Landesrechnungshof (LRH) NRW die Kammer geprüft und an einigen Stellen Nachbesserungen gefordert. Dienstreisen würden auch künftig detaillierter dokumentiert, so Pieck. Im Gegensatz zu früher gelten jetzt auch die gleichen Richtlinien für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter.

Ebenfalls feste Grenzen setzt sich die Kammer jetzt, wenn es um Anschaffungen oder Events geht. Ein Beispiel: Bei Ausgaben, die 25 000 Euro übersteigen, muss die Vollversammlung angefragt werden. Früher konnte das die Geschäftsführung selbstständig entscheiden. Insgesamt gebe es deutlich mehr Regeln, so Piek. Das erhöhe natürlich auch den Verwaltungsaufwand und verlangsame Entscheidungsprozesse.

IHK ist Selbstverwaltungseinrichtung

Das Prüfverfahren des Landesrechnungshofes läuft seit 2014, ist aber immer noch nicht komplett abgeschlossen – auch deshalb weil der Zeitraum, der kontrolliert wird, über mehrere Jahre geht. Ein weiterer Punkt, den die Behörde moniert hat, war die Vergütungstabelle der Kammer. Laut Pieck wolle der LHR, dass die Mitarbeiter nach den Vorgaben des öffentlichen Dienstes bezahlt werden.

Die Gehälter der IHK Bonn/ Rhein-Sieg seien häufig höher. Das sei allerdings eines der Themen, bei denen die IHK auf ihrem Standpunkt beharrt, so Pieck. Denn die Kammer ist nicht verpflichtet, alles umzusetzen, was der LHR vorgibt. „Der Landesrechnungshof berichtet zwar an die Landesregierung, wir sind aber eine Selbstverwaltungseinrichtung“, erklärt der IHK-Sprecher. Außerdem seien die Lebenshaltungskosten in Bonn schließlich höher als beispielsweise in Gelsenkirchen. Dennoch hat die Kammer ein kleines Zugeständnis gemacht: Die Einstiegsgehälter für neue Mitarbeiter lägen künftig acht Prozent unter den bisherigen.

Rücklagen für schlechte Zeiten

Keinen Kompromiss macht die IHK in Sachen Karneval: „ Wir sind Mitglied im großen Senat des Festausschusses Bonner Karneval“, erklärt Pieck, und das solle auch so bleiben, habe die Vollversammlung beschlossen, auch wenn der LHR einige Mitgliedschaften aus finanziellen Gründen gerne streichen würde. Schließlich habe der Karneval auch eine große wirtschaftliche Bedeutung in der Region, erklärt Piek.

Die hohen Liquiditätsrücklagen, die der LHR dagegen beanstandet hat, hat die Kammer nach und nach abgebaut. Die Rücklagen seien für schlechte Zeiten, weil die Mitgliedsbeiträge oft schwankten, heißt es.

„Wenn uns beispielsweise ein großer Beitragszahler wegbricht, kann es sich um eine sechsstellige Summe handeln“, erklärt IHK-Sprecher Pieck. Weil die Rücklagen jetzt abgeschmolzen seien, heiße das, dass die Mitgliedsbeiträge künftig stärker schwanken könnten, je nach Bedarf.

In der Regel werden die Kammern jährlich von der Rechnungsprüfstelle der Industrie- und Handelskammern geprüft. Die Kontrollen des LHR erfolgen unregelmäßig bei unterschiedlichen Kammern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort