Bäcker in NRW Hygienemängel bei Großunternehmen

DÜSSELDORF/OLPE · In einzelnen Großbäckereien in NRW haben Kontrolleure erhebliche Hygienemängel aufgedeckt. In den Jahren 2010 und 2011 mussten neun Betriebe mit mehr als zehn Filialen vorübergehend ganz oder teilweise geschlossen werden.

 Saubere Handarbeit: Bäcker bereiten Brötchen vor.

Saubere Handarbeit: Bäcker bereiten Brötchen vor.

Foto: dpa

Eine Großbäckerei im Kreis Olpe mit 130 Filialen wies damals nach Angaben des Umweltministeriums "in fast allen Bereichen massive Hygienemängel" auf. Der Betrieb hat allerdings nach einer Insolvenz die Mängel "in vollem Umfang" abgestellt.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte, dass die Verbraucher in NRW - wie im "Fall Müller-Brot" in Bayern - von den Vorfällen nichts erfahren haben. Remmel forderte eine landesweite Internet-Datenbank, um den Druck auf Schwarze Schafe zu erhöhen. Bisher gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung der Vorfälle durch Behörden vor Ort.

Bei der Prüfung aller 227 Bäckereien mit mehr als zehn Filialen waren 2010 und 2011 in sieben Fällen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet worden. 49 Mal wurde ein Bußgeld über 200 Euro verhängt, teilte das Ministerium mit. Meist handelte es sich aber nur um Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht. 212 Nachkontrollen mussten aber aufgrund von Hygienemängeln durchgeführt werden.

Nach Angaben Remmels waren 2010 bei zwei Betriebsbegehungen der Großbäckerei im Kreis Olpe Schimmelbefall, überlagerte Ware, Schaben, Mäuse und Hygiene-Mängel in Auslieferfahrzeugen entdeckt worden. Nach mehreren Bußgeldverfahren mit bis zu 80.000 Euro Bußgeldern wurde der Betrieb zeitweise geschlossen und intensiv gereinigt.

Neben den Betriebskontrollen wurden 2011 auch landesweit 7800 Proben von Brot und Backwaren genommen. Fast jede zehnte Probe wurde beanstandet - aber nur ein Prozent wegen Hygienemängeln.

Remmel forderte mehr Transparenz, "wie es hinter der Ladentheke aussieht". Deshalb will NRW den Druck auf die Hersteller erhöhen. Ab September dürfen nach einer Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzes schwere Verstöße gegen Hygienerichtlinien öffentlich gemacht werden. Großbäckereien werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Bei aufgedeckten Missständen wird häufiger kontrolliert. Deshalb fand die Mehrzahl der Nachkontrollen nur bei einem "kleinen Prozentsatz" der Großbäckereien statt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort