Urteil in Bonn gefällt Gericht lehnt Schadenersatzforderung gegen Sal. Oppenheim ab

BONN · Der Bankierserbe Wilhelm von Finck junior ist mit seinem Schadensersatzprozess vor dem Bonner Landgericht im Zusammenhang mit dem finanziellen Niedergang etlicher Oppenheim-Esch-Fonds gescheitert. Die Richter der 2. Zivilkammer haben die Klage des Milliardärs gegen die Bank Sal. Oppenheim und den Bauunternehmer Josef Esch wie erwartet als unbegründet abgewiesen.

Der in der Schweiz lebende Kläger hatte mehr als 40 Millionen Euro zurückgefordert, die er und sein verstorbener Vater in den Jahren 2001 und 2002 in zwei geschlossene Immobilienfonds in Potsdam und München investiert hatten.

Die Fonds hatten zwei Karstadt-Warenhäuser übernommen, renoviert und an den Konzern zurückvermietet. Nach der Insolvenz der zu Arcandor umfirmierten Karstadt-Quelle-Gruppe waren die Mieteinnahmen drastisch eingebrochen.

Die Auffassung des Klägers, dass er und sein Vater nicht ausreichend über die Risiken des Geschäfts informiert wurden, teilten die Richter nicht. Laut Urteil waren der Kläger und sein Vater "wirtschaftlich erfahren und daher hinsichtlich vieler Einzelfragen nicht aufklärungsbedürftig".

Hinzu komme, dass sie einen erfahrenen Berater an ihrer Seite gehabt hätten. Es habe keine Pflichtverletzung durch einen angeblich fehlerhaften Prospekt gegeben: Die versendeten Unterlagen sind in den Augen der Richter kein vollständiger Prospekt. Stattdessen sei auf mündliche Erläuterungen verwiesen worden. Gegen die Entscheidung der Bonner Richter kann Finck junior beim Oberlandesgericht in Köln Berufung einlegen.

Das Urteil dürfte ein Fingerzeig für die weiteren 13 Zivilverfahren sein, die derzeit vor dem Bonner Landgericht laufen. In diesen Prozessen geht es vor allem um die so genannten Kölner Medienfonds Ossendorf/Hürth, Kölner Rheinhallen und Messehallen. Auch hier haben die Richter bei mehreren mündlichen Verhandlungen bereits zu verstehen gegeben, dass die Kläger wohl leer ausgehen werden. Geklagt hat unter anderem die Deichmann-Familie (Schuhgeschäfte). (Aktenzeichen: LG Bonn 2 O 462/09)

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