Geld zurück für Erdgaskunden

BONN · Viele Gaskunden in der Region können nach wie vor Rückzahlungsansprüche gegen ihren Versorger wegen ungültiger Preisklauseln geltend machen. Zum Jahresende droht allerdings die Verjährung für Rechnungen aus dem Jahr 2008. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Wie mehrfach berichtet, waren in der Vergangenheit die Preisanpassungsklauseln mehrerer Gasversorger vom Bundesgerichtshof (BGH) für ungültig erklärt worden. Dadurch wurden automatisch auch die Preiserhöhungen ungültig. Bereits im Jahr 2008 stellte der BGH etwa fest, dass dies auf die Verträge der Regionalgas Euskirchen zutrifft, die Zehntausende Kunden im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis versorgt (AZ VIII ZR 274/06).

Wer seinerzeit den Rechnungen widersprochen hat, hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge. Bei älteren Verträgen sind nach Angaben des Kölner Rechtsanwalts Steffen Bayer Erstattungsansprüche von mehreren Tausend Euro keine Seltenheit. Ob auch diejenigen Kunden ihr Geld zurückbekommen, die den Rechnungen nicht widersprochen haben, ist noch nicht ganz geklärt.

Auch wenn der BGH bereits festgestellt hat, dass man mangels Widerspruchs nicht etwa fehlende Rechtsgrundlagen für Preiserhöhungen anerkennt, so ist noch offen, ob Regionalgas aus anderen Gründen die Preise erhöhen durfte. Hierüber werden die obersten Bundesrichter nun im Musterfall der Verbraucherzentrale NRW am 14. Dezember verhandeln (AZ: VIII ZR 28/11).

Einfacher haben es nach Angaben von Rechtsanwalt Bayer Kunden der Kölner Rheinenergie: Diese hatte in ihren Tarifen FairRegio und Vollversorgung ebenfalls über lange Zeit unwirksame Klauseln verwendet (Urteil des BGH vom 24.03.2010, Az. VIII ZR 178/08). Auf anwaltliche Aufforderung zahlt der Kölner Versorger die zu viel abgerechneten Beträge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, ohne dass hierfür eine Klage notwendig wäre.

Monika Schiffer, Expertin der Verbraucherzentrale NRW, rät, Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen und das Unternehmen zur Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Sollte der Energieversorger ablehnend reagieren, muss dann mit Hilfe eines Rechtsanwalts Klage erhoben oder beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt werden.

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