Coronabedingte Schließung Gasthaus an der Steinbachtalsperre wird verkauft

Kreis Euskirchen · 1993 hat der aktuelle Eigentümer das Gasthaus an der Steinbachtalsperre erworben, nun ist es geschlossen und steht zum Verkauf. Das Waldfreibad steht derweil mit Einschränkungen zur Verfügung.

 Das Gasthaus an der Steinbachtalsperre ist derzeit geschlossen.

Das Gasthaus an der Steinbachtalsperre ist derzeit geschlossen.

Foto: privat

Während die Badesaison im Waldfreibad an der Steinbachtalsperre begonnen hat, ist das Gasthaus derzeit geschlossen. Wie Carina Bolz von der Koblenzer Eigentümerfamilie dem General-Anzeiger auf Anfrage sagte, habe Pächter René Montpellier um vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages gebeten. Die coronabedingte Schließung habe ihm wirtschaftlich sehr geschadet. So sei man der Bitte nachgekommen, hieß es.

Jetzt will die Familie das Haus, das sie 1993 erworben hatte, verkaufen, weil man sich mehr dem eigenen Kerngeschäft, der Systemgastronomie im Raum Koblenz, widmen möchte.

Derzeit liefen Verhandlungen mit mehreren Interessenten, so Bolz. „Wir hoffen, dass der Schwimmbad-Imbiss in vier Wochen öffnen kann“, sagte sie weiter. Und sie ist zuversichtlich, dass auch das Gasthaus noch in diesem Sommer wieder Gäste bewirtet, falls der Vertrag mit dem neuen Eigentümer noch im Juni unterschrieben wird. Die Trennung von dem Haus sei den Eltern Manfred und Hiltrud Bolz sehr schwergefallen. „Wir waren immer mit Herzblut dabei“, so Carina Bolz.

Betrieb im Waldfreibad läuft

Der Badebetrieb im Waldfreibad läuft indes unter den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung. So kann der Zutritt zum Bad ausschließlich mit einer zuvor auf der Homepage erworbenen Eintrittskarte ermöglicht werden. Das Kontingent der täglich verfügbaren Eintrittskarten ist aufgrund der Hygiene-Verordnung zur Corona-Schutzverordnung aktuell auf 650 Badegäste begrenzt. Der Kauf der Eintrittskarte kann nur am Vortag des geplanten Besuchs oder am Nutzungstag selbst erfolgen.

Vor Ort können keine Eintrittskarten an der Kasse gekauft werden. Auch die Nutzung der Zehnerkarten aus den Vorjahren wird in diesem Jahr ausgesetzt.

Diese Zehnerkarten verlieren aber nicht ihre Gültigkeit und sind daher auch in späteren Jahren weiterhin verwendbar. Die Nutzungszeit der Eintrittskarte ist maximal auf die Öffnungszeit des Bades am gebuchten Nutzungstag begrenzt.

Umkleide- und Sanitäreinrichtungen im Bad nur begrenzt nutzbar

Die Nutzung steht unter der Bedingung, dass neben der üblichen Haus- und Badeordnung die zusätzlichen Vorgaben im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dies sind im Wesentlichen das Abstandhalten, die allgemeinen Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Aufenthaltes im Umkleidegebäude.

Zu beachten ist weiterhin, dass die Umkleide- und Sanitäreinrichtungen nur in begrenztem Umfang genutzt werden können und auch der Kiosk im Bad in diesem Jahr geschlossen bleibt.

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