GA-Telefonaktion: Ein Lottogewinn zählt nicht mit

BONN · Zwei Stunden standen am Dienstagabend vier Experten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Leserinnen und Lesern des General-Anzeigers mit Ratschlägen und Tipps am Telefon zur Verfügung.

Viele Anrufer wollten sich zum Thema "Rente mit 67" und deren Auswirkungen auf ihre Altersrenten informieren.

Hier ausgewählte Fragen und Antworten:

Bekomme ich meine Rente automatisch oder muss ich einen Antrag stellen?

Antwort: Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Eine verspätete Antragsstellung kann sich nachteilig auswirken. Daher sollten Rentenanträge für Versichertenrenten rechtzeitig vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden.

Wo bekomme ich meine Fragen persönlich und individuell beantwortet?

Antwort: In allen großen Städten gibt es Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. In Bonn befindet sich diese in der Rabinstr. 6 (zwischen Hauptbahnhof und "Alter Friedhof"). Außerdem werden Sprechtage in ihrer Gemeinde angeboten. Die Beratung ist kostenlos. Termine in Bonn können unter 0228/2808-01 vereinbart werden.

Ich bin bereits Rentner, hat sich zum Jahresbeginn etwas an der Steuer geändert?

Antwort: Nein, der zu versteuernde Anteil der Rente bestimmt sich durch das Jahr des Rentenbeginns. Sind Sie zum Beispiel seit 2006 Rentner, so gelten 54 Prozent der Rente als steuerpflichtiges Einkommen.

Ich gehe dieses Jahr in Rente. Mit welchem zu versteuernden Anteil der Rente muss ich rechnen?

Antwort: Der zu versteuernde Anteil der Rente liegt bei einem Rentenbeginn im Jahre 2012 bei 64 Prozent der Bruttorente.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Antwort: Ja, grundsätzlich müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Hiervon entbindet auch nicht das Rentenbezugsmitteilungsverfahren, welches ab 2009 eingeführt wurde.

Ich bin Jahrgang 1970. Ist es richtig, dass ich keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente habe?

Antwort: Leider ja, da der Gesetzgeber für Versicherte, die ab dem 2. Januar 1961 geboren sind, lediglich Renten wegen Erwerbsminderung vorsieht. Hierbei wird auf Ihr tägliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht im Beruf abgestellt. Daher ist es sinnvoll sich gegebenenfalls privat gegen Berufsunfähigkeit abzusichern.

Werden Lottogewinne auf meine Alters- oder Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Antwort: Nein, Lottogewinne werden, wie zum Beispiel auch Erbschaften oder andere Gewinne, nicht bei Alters- oder Erwerbsminderungsrenten angerechnet.

Ich bin Rentner und privat krankenversichert . Mittlerweile kann ich die Beiträge kaum noch tragen. Gibt es Möglichkeiten, wie mich der Rentenversicherungsträger unterstützen kann?

Antwort: Der Rentenversicherungsträger zahlt bei privater Krankenversicherung auf Antrag einen Zuschuss von 7,3 Prozent der Rente. Der Zuschuss entspricht dem Anteil des Rentenversicherungsträgers zur gesetzlichen Krankenversicherung bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern.

Warum erhalte ich jährlich eine Renteninformation zugeschickt?

Antwort: Die Zusendung der Renteninformation soll es den Versicherten ermöglichen ,mögliche Versorgungslücken rechtzeitig zu erkennen und über private Altersvorsorge diesen entgegensteuern zu können. Außerdem wird zum Beispiel die Hochrechnung durch Wechsel von Voll- in Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt beeinflusst, auch Zeiten Sozialleistungsbezuges können sich hier auswirken. Die Renteninformation ist somit - auch wenn bereits zusätzlich Altervorsorge betrieben wird - eine wichtige Informationsquelle, ob diese ausreichend ist.

Ich bin 1954 geboren, warum kann ich als Frau nicht mehr mit 60 Jahren in die Altersrente für Frauen gehen?

Antwort: Durch eine frühere Rentenreform können lediglich Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, die Altersrente für Frauen beanspruchen.

Ich arbeite in einem 400-Euro-Job. Muss ich Rentenbeiträge zahlen?

Antwort: Als Arbeitnehmer sind sie im Minijob versicherungsfrei, lediglich Ihr Arbeitgeber muss Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

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