41. Deutscher Steuerberatertag in Bonn Finanzämter fordern oft nachträglich Belege an

Bonn · Die Digitalisierung ist in der Steuerverwaltung noch nicht richtig angekommen. Was das für Steuerberater bedeutet.

 Steuerberater wünschen sich, Steuerbelege auch elektronisch an die Finanzämter schicken zu können.

Steuerberater wünschen sich, Steuerbelege auch elektronisch an die Finanzämter schicken zu können.

Foto: picture alliance / Oliver Berg/d

„Zu viele analoge Stolpersteine in der Kommunikation mit den Finanzbehörden“ beklagte Verbandspräsident Harald Elster in seiner Begrüßungsrede. Im Bonner Welt-Konferenzzentrum WCCB hat am Montag der 41. Deutsche Steuerberatertag begonnen, und die Digitalisierung ist eines der wichtigen Themen. Solange die von allen Beteiligten herbeigesehnte, medienbruchfreie Kommunikation nicht funktioniere, erwarte er von der Finanzverwaltung Unterstützung, so der Chef des Deutschen Steuerberaterverbands. Der Hintergrund: Trotz des Wegfalls der Belegvorlagepflicht – die Steuerpflichtigen müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 keine Quittungen mehr einreichen, sondern diese nur noch vorhalten – forderten die Behörden vielfach nachträglich Unterlagen an, beschieden abweichend oder ließen Sonderausgaben und Werbungskosten mangels Belegen außen vor. Er wünsche sich daher die Möglichkeit, Belege ebenfalls elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.

Digitalisierung und Datenschutz

Seit Montag und noch an diesem Dienstag diskutieren die Steuerberater gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Richterschaft, Finanzverwaltung und Wissenschaft über die Herausforderungen des aktuellen Kanzleialltags: Neben der Digitalisierung standen auch die seit Mai gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und eine geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen im Fokus des Interesses.

Mit Blick auf den ersten Punkt bemängelte Elster das offenbar fehlende Verständnis der Datenschutzbehörden für das Wesen eines freien Berufs. Nach Meinung der Berufsvertreter sind Steuerberater keine ausschließlich weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter und müssen folglich keine gesonderte Vereinbarung nach DSGVO mit ihren Mandanten treffen. Hinsichtlich der Anzeigepflicht könne der Verband noch keine Ratschläge für die Praxis geben, außer dem, in diesem Kontext Daten zu sammeln, so Elster. Eine EU-Richtlinie, die bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, sieht eine Meldepflicht für sogenannte „grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ vor. Was darunter genau zu verstehen sei, sei nach wie vor unklar, bemängelte auch der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Michael Wendt.

Geld für Forschungsstelle

Bereits am Sonntag hatte Elster auf einem Empfang im Kameha-Hotel am Bonner Bogen eine Spende an die Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Technischen Hochschule Köln überreicht. Mit dem Geld soll die Forschungsstelle „Tax & Tech“ unterstützt werden, die an der Schnittstelle Digitalisierung und Steuerberatung arbeitet.

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