Reform der Erbschaftsteuer "Familienunternehmen nicht benachteiligen"

BERLIN · Das Bundesfinanzministerium hat bei einer Veranstaltung der Stiftung Familienunternehmen in Berlin erstmals skizziert, in welche Richtung Reformüberlegungen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei der Erbschaftsteuer gehen.

 Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember geltende Regelungen bei der Verschonung von Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember geltende Regelungen bei der Verschonung von Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Foto: dpa

Steuer-Abteilungsleiter Michael Sell hielt in Vertretung von Schäuble eine Rede. Er kündigte an, Schäuble wolle das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer "zügig und minimalinvasiv" umsetzen. Das höchste deutsche Gericht hatte am 17. Dezember geltende Regelungen bei der Verschonung von Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Reform bis Juli 2016 aufgetragen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Über die Reform der Erbschaftsteuer müssen sich die Bundesregierung und die Länder einigen.

Sell erteilte Forderungen eine Absage, das Aufkommen der Erbschaftsteuer mit der Reform zu erhöhen. Die Erbschaftsteuer spiele in der Bundesrepublik traditionell keine herausgehobene Rolle für die Staatsfinanzen. Dabei solle es auch bleiben. Widerstand des Bundes meldete er auch gegen die Forderungen aus Bayern an, die Sätze bei der Erbschaftsteuer zu regionalisieren und ins Ermessen der Länder zu stellen.

Das Verfassungsgericht hatte unter anderem Anstoß daran genommen, dass nach bisheriger Rechtslage Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern steuerfrei vererbt werden können, ohne dass eine Garantie für die Arbeitsplätze gegeben wird. Sell schlägt nun vor, dass auch wesentlich kleinere Unternehmen nur dann privilegiert werden, wenn sie den Bestand von Jobs garantieren. Die bestehende Lohnsummenklausel könne bereits bei Unternehmen zur Anwendung kommen, deren Belegschaften insgesamt Löhne in Höhe von mehr als einer Million Euro im Jahr bekommen.

Das Verfassungsgericht hatte zudem die Regelungen bei der Privilegierung von ganz großen Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer bemängelt. Hintergrund ist: Mehrere Dax-Konzerne sind in Familienhand, hinzu kommen milliardenschwere Mittelständler wie etwa Würth. Hierzu denkt das Bundesfinanzministerium über eine 100-Millionenschwelle beim steuerpflichtigen Vermögen nach. Bis zu dieser Schwelle, so Sell, könne an den bisherigen Verschonungsregeln festgehalten werden. Und oberhalb der Schwelle könne man die Privilegierung an längere Arbeitsplatz- und Standortgarantien als bisher knüpfen. Bislang müssen die Jobs fünf Jahre lang erhalten bleiben.

Bei diesen Reformüberlegungen erntete der Spitzenbeamte von Schäuble allerdings postwendend Widerspruch von Professor Michael Eichberger. Er ist Verfassungsrichter und war Berichterstatter des ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht für das Erbschaftsteuerverfahren. Eichberger meldete erhebliche juristische Bedenken gegen den Vorschlag aus dem Finanzministerium an, bei Großunternehmen nur die Fristen zu verlängern und ansonsten alles beim alten zu lassen.

An dieser Stelle klinkt sich der Berichterstatter der Unionsfraktion im Bundestag für die Erbschaftsteuer, Christian von Stetten, in die Debatte ein. Der baden-württembergische Abgeordnete und Chef des Parlamentskreises Mittelstand macht sich dafür stark, in einem Zug die Erbschaft- und die Grundsteuer zu reformieren. "Wir müssen uns bei der Erbschaftsteuer ohnehin mit den Ländern einigen. Da liegt es nahe, dass wir ein Paket mit der Grundsteuer schnüren." Karlsruhe muss über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entscheiden. Mit einem Urteil wird im nächsten Jahr gerechnet.

Von Stetten will zudem die Privilegierung von Großunternehmen beibehalten. Er schlägt dafür vor, die Gesetzesbegründung zu verändern. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagt er: "Als Berichterstatter für die Erbschaftsteuer schlage ich vor, die steuerlichen Verschonungsregeln künftig so zu begründen: Familienunternehmen dürfen aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht schlechter gestellt werden als börsennotierte Unternehmen, die sich im Streubesitz befinden."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort