Tricks beim Handykauf Experten warnen - Kein Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss im Laden

Bonn · Eigentlich wollte Thorsten K. in der Bonner Filiale eines großen Mobilfunkanbieters nur seinen Handyvertrag verlängern. Doch der Besuch im Telefonladen sollte anders enden. Als "Dankeschön für einen langjährigen treuen Kunden" habe ihm die Verkäuferin ein zweites Mobiltelefon "für nur 40 Euro" angeboten.

 Kostenfalle Handy: Verbraucherschützer warnen vor Tricks beim Vertragsabschluss.

Kostenfalle Handy: Verbraucherschützer warnen vor Tricks beim Vertragsabschluss.

Foto: dpa

Das Gerät sei nicht mit einem sogenannten Simlock gesperrt. "Wenn Sie es nicht brauchen, können Sie es im Internet weiterverkaufen", riet die freundliche Dame. Thorsten K. griff zu.

Das böse Erwachen kam erst zu Hause: In den Vertragsunterlagen stand, dass er für das vermeintliche Geschenk einen zweiten Handyvertrag mit rund 20 Euro Monatsgebühr über zwei Jahre abgeschlossen hatte. Als er am nächsten Tag die Verkäuferin zur Rede stellte, verwies sie darauf, dass bei Vertragsabschlüssen in Filialen kein Rücktrittsrecht bestehe.

"Die bekannte Widerrufsfrist von zwei Wochen gilt nur für Haustürgeschäfte oder Bestellungen im Versandhandel, etwa über das Internet", bestätigt Thomas Brabler von der Verbraucherzentrale NRW. "Das wissen viele Kunden nicht." Kaufhäuser und andere Geschäfte ermöglichten ihren Kunden in der Regel aus Kulanz eine Rückgabe der gekauften Waren, verpflichtet seien sie dazu nicht.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kauf im Laden der Kunde die Ware genau unter die Lupe nehmen kann. Das hat der Bonner Thorsten K. bei seinem Besuch in der Mobilfunk-Filiale anders erlebt: "Wir haben den Vertrag auf einem elektronischen Pad unterzeichnet, der Text war auf dem Bildschirm schwer einzusehen." Der Kunde hatte den mündlichen Angaben der Verkäuferin vertraut. "Die Ausdrucke des Vertrags bekamen wir erst am Ausgang schnell überreicht."

Falls sich der schriftliche Vertrag wie bei Thorsten K. nicht mit den mündlichen Zusicherungen des Verkäufers deckt, könnte der Kunde laut Verbraucherschützer Brabler zwar den Handel wegen arglistiger Täuschung vor Gericht anfechten. Doch den Aufwand scheuten die meisten Kunden. Brabler weist auf ein zweites Schlupfloch aus Handyverträgen hin: "Beinhaltet der Vertrag ein neues Handy im Wert von mehr als 200 Euro, gilt der Vertrag als Kreditvertrag und für den gilt automatisch ein Widerrufsrecht", sagt der Experte. Die Gerichte werten die sogenannten Vertragshandys, die Kunden oft für einen Euro erhalten, als Kredit: Der Kunde bezahle die Geräte schließlich über die Vertragsdauer mit seinen monatlichen Gebühren. Demnach gelte für teure Vertragshandys das Widerrufsrecht der Kreditverträge.

Der Trick mit dem Mobiltelefon zum vermeintlichen Schnäppchenpreis ist laut Brabler kein Einzelfall: "Bei den Verbraucherschützern melden sich immer wieder Menschen, denen im Handyladen etwas anderes erzählt wurde, als später im Vertrag stand", sagt der Experte. In Internet-Foren ist häufig davon die Rede, dass Zusatzkosten wie eine einmalige Anschlussgebühr im Verkaufsgespräch verschwiegen werden.

Verbraucherschützer Brabler rät Mobilfunk-Kunden, sich vor dem Gang in die Filiale gründlich im Internet über Preise und Angebote zu informieren. "Außerdem sollte immer ein Zeuge beim Vertragsanschluss anwesend sein, um mündliche Zusagen bestätigen zu können", sagt er. Ein Testkauf der Verbraucherzentrale vor einem Jahr bei verschiedenen Mobilfunkanbietern habe ergeben, dass in vielen Beratungen die Verkäuferprovision und nicht das Bedürfnis des Kunden im Mittelpunkt stehe.

Der Bonner Thorsten K. ist seinen unerwünschten Handyvertrag nach aufwendigen Beschwerden in der Konzernzentrale des Mobilfunkanbieters wieder losgeworden. "Im Nachhinein frage ich mich, wie ich so gutgläubig sein konnte", sagt er.

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