Messehallen in Köln Erfolg für Messe und Stadt

Köln · Die Stadt Köln und die Kölner Messe haben im Streit um die Mietzahlungen für die Messehallen vor dem Oberlandesgericht (OLG) einen Erfolg verbuchen können. Das Gericht wies die Klage des Vermieters, ein von der Bank Sal. Oppenheim und dem Immobilienentwickler Josef Esch aufgelegter Fonds, ab. Der wollte von der Stadt, die die Hallen an die Messe untervermietet, den vollen Mietzins erstreiten.

 Im Blick: Messegelände im rechtsrheinischen Kölner Stadtteil Deutz.

Im Blick: Messegelände im rechtsrheinischen Kölner Stadtteil Deutz.

Foto: dpa

Esch scheiterte aber aus formalen Gründen. Der von den Klägern dafür gewählte Weg des Urkundungsprozesses, bei dem keine Zeugen gehört werden, ist nach dem Urteil der Richter unstatthaft.

Das OLG Köln bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln. Gegen das gestrige Urteil ist eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich.

Einen Schlussstrich unter den Streit um die Kölner Messehallen wurde also wohl noch nicht gezogen. "Höchstwahrscheinlich", so der vor Gericht unterlegene Vermieter der Hallen, werde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Grundstückgesellschaft Köln Messe zeigte sich von dem gestrigen Urteil enttäuscht. "Die Stadt Köln bezichtigt sich selbst einer unerlaubten Beihilfe, um sich von Mietkosten, die sie übernommen hatte, zu befreien, heißt es in einer Mitteilung. Das europäische Beihilferecht werde zu dem Zweck, vertragsbrüchig zu werden, missbraucht.

Der Vermieter wollte die volle Miete einklagen. Denn seit August 2010 zahlt die Stadt nur ein deutlich reduziertes Nutzungsentgelt. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, das gewählte Investorenmodell verstoße gegen europäisches Vergaberecht.

Der jetzige Besitzer und Vermieter der Hallen hatte 2003 von der Stadt ein Grundstück gekauft, um hier vier Messehallen zu errichten. Diese mietete die Stadt an und vermietete sie an die Messe weiter. Ein derartiges Geschäft hätte laut Europäischem Gerichtshof europaweit ausgeschrieben werden müssen. Außerdem prüft die Europäische Kommission noch, ob die Miete überhöht ist und damit eine unerlaubte Beihilfe darstellt.

In der Folge kündigte die Stadt die Mietverträge, weil sie nichtig seien und zahlte nur noch eine reduzierte Nutzungsentschädigung in Höhe von etwa knapp drei Vierteln des vereinbarten Mietzinses. Dagegen klagte der Vermieter. Über sieben Millionen Euro sind streitig.

Schon das Landgericht Köln hatte die Klage aus formalen Gründe zurückgewiesen. Dieses Urteil hat das OLG Köln gestern bestätigt. Der Vermieter wollte seine Ansprüche in einem Urkundungsprozess geltend machen. Ein derartiges Verfahren, bei dem keine Zeugen gehört werden, ist in der Regel schnell durchgeführt.

Im vorliegenden Fall sei es aber unstatthaft, so der 1. Zivilsenat des OLG. Zum einen habe der Kläger "nicht alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen durch Urkunde belegt". So sei die Mängelfreiheit der Mietsache nicht belegt.Vielmehr habe sich die Stadt wegen Mängeln an der Kälteanlage ausdrücklich alle Rechte vorbehalten.

Außerdem führen die Richter das Europarecht ins Feld. Würde dem Kläger - wenn auch nur vorläufig im Rahmen eines Urkundungsverfahrens - der Anspruch auf volle Miete zugesprochen, erhielte er möglicherweise eine EU-rechtswidrige Subvention. Hieran dürften Gerichte aber nicht mitwirken. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Stadt Köln sieht ihre Rechtsposition erneut bestätigt und wertet das Urteil in einer Mitteilung als Etappensieg. Wie es aussieht wird der Kläger Revision einlegen. Und nach dem Bundesgerichtshof könnten sogar, so Experten, noch EU-Gerichte befasst werden. Der Kläger könnte auch versuchen, seine Position in einem normale Verfahren durchzusetzen.

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