Kanal-Dichtheitsprüfung Durch Gesetzesnovelle sind in Königswinter nur Firmen betroffen

KÖNIGSWINTER · Eine richtig gute Sache ist die Novelle des Landeswassergesetzes, die der Landtag Mitte Oktober beschlossen hat, aus der Sicht der Grundstückseigentümer in Königswinter. Privatleute in der Stadt sind demnach von der Dichtheitsprüfung überhaupt nicht betroffen, während zum Beispiel in Bonn 7000 Hausbesitzer den Kanal-Tüv brauchen.

Nach dem Entwurf der Verordnung vom 17. Oktober, die mit der Veröffentlichung voraussichtlich im Laufe des November rechtswirksam wird, müssen nur Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten ihre privaten Abwasserkanäle bis zum Jahr 2020 auf Dichtheit prüfen lassen. "Fakt ist, dass es in Königswinter kein Wasserschutzgebiet gibt, in dem ein Haus liegt. Insofern gibt es jetzt eine bürgerfreundliche und ganz klare Lösung", sagt der Technische Dezernent Theo Krämer.

Nach ersten Plänen der rot-grünen Landesregierung sollten zunächst alle Hauseigentümer bis Ende 2015 nachweisen, dass ihre Hausanschlüsse dicht sind. Dann hatte es geheißen, dass die Prüfung frühestens bis 2015, spätestens bis 2023 und zusammen mit der Prüfung der öffentlichen Kanäle durch die Stadt zu erfolgen habe.

Die Kommunen sollten einen entsprechenden Zeitplan aufstellen. Nach der jüngsten Änderung müssen nur noch die privaten Hauseigentümer, die in Wasserschutzgebieten wohnen, die Leitungen bis zum 31. Dezember 2020 prüfen lassen. Es sei denn, diese wurden vor dem 1. Januar 1965 errichtet.

Dann müssen sie bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden. Dieser Termin gilt auch für gewerbliches und industrielles Abwasser, wenn die Leitungen dort vor dem 1. Januar 1990 verlegt wurden. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen Leitungen von gewerblichem oder industriellem Abwasser spätestens bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Hierzu zählen jedoch nur spezielle Firmen wie Wäschereien, Chemische Reinigungen oder Unternehmen, die Abwasser aus Zahnbehandlungen abführen. "Betroffen ist nur ein Teil der Gewerbebetriebe. Wir werden die Firmen jetzt raussuchen und ihnen mitteilen, dass sie die Prüfung machen müssen", sagt Albert Koch von der Stadtverwaltung.

Eine grundsätzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung besteht für alle Schmutz- und Mischwasserleitungen nach deren erstmaliger Installation oder bei wesentlichen Änderungen. In diesem Punkt ist die Verordnung immer noch schwammig. Bei der Prüfung festgestellte große Schäden sind kurzfristig - in einem Zeitraum von sechs Monaten bis zu einem Jahr - und mittelgroße Schäden binnen zehn Jahren zu sanieren. Bagatellschäden müssen in der Regel nicht saniert werden. Für Sanierungen gibt es Fördermittel.

Im Dezember will die Verwaltung den Betriebsausschuss über die Regelungen informieren. Der Ausschuss hatte im April auf Antrag der Königswinterer Wählerinitiative beschlossen, dass die Stadt bei der Dichtheitsprüfung nicht mehr verlangt, als nach Landesrecht zwingend vorgeschrieben ist. In Kürze wird die Stadt Königswinter die Bürger auch auf ihrer Internetseite über die neue Verordnung informieren.

Resolution des Stadtrates

Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP hatte der Königswinterer Stadtrat im Juli eine Resolution zur Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Danach soll eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nur dann bestehen, wenn diese neu errichtet werden, bei bereits vorhandenen Anlagen bedeutende Veränderungen vorgenommen werden oder wenn ein begründeter Verdacht auf eine Grundwasserverschmutzung vorliegt. Falls es eine Sonderregelung für Wasserschutzgebiete gebe, soll nach Wasserschutzzonen unterschieden werden. Die Forderungen der Resolution werden von der vorliegenden Verordnung weitgehend erfüllt. Die Koalition hatte die Resolution auch vor dem Hintergrund von Plänen des Wasserbeschaffungsverbands Thomasberg (WBV) gestellt, die Wasserschutzgebiete im Bergbereich der Stadt zu erweitern. Dann könnten Grundstückseigentümer doch noch zur Dichtheitsprüfung verpflichtet sein.

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