Landgericht: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung DSL Bank muss zahlen

Bonn · Das Landgericht Bonn hat die DSL Bank wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem KfW-Darlehensvertrag über 50.000 Euro aus dem Jahr 2008 zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt (3O 367/15).

Das Geldinstitut muss dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zufolge den beiden Kreditnehmern aus Hamburg mehr als 7600 Euro zurückzahlen.

"Das vorgenannte Urteil ist wie die zuvor ergangenen Urteile für alle Kunden der DSL Bank und auch anderer Banken wichtig, deren Kreditvertrag eine identische Widerrufsbelehrung enthält", meint der Fachanwalt Peter Hahn, dessen Kanzlei die Kreditnehmer vor dem Bonner Landgericht vertreten hatte.

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