Weltverbrauchertag Die größten Irrtümer der Verbraucher beim Kaufen und Bezahlen

Bonn · Zum Weltverbrauchertag deckt die Bonner Verbraucherzentrale fünf verbreitete Irrtümer zum Kaufen und Bezahlen auf. Es geht dabei etwa um das Bezahlen mit Karte oder den Umtausch von einwandfreien Waren.

 Kartenzahlung mit Pin-Eingabe oder Unterschrift? Diese Unterscheidung ist hinsichtlich der Rückbuchung des Kaufbetrags wichtig.

Kartenzahlung mit Pin-Eingabe oder Unterschrift? Diese Unterscheidung ist hinsichtlich der Rückbuchung des Kaufbetrags wichtig.

Foto: picture alliance / Daniel Karman

Ob der Umtausch von einwandfreien Waren, das Bezahlen mit Karte oder die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung – nicht selten sitzen Konsumenten hierbei einem weit verbreiteten Irrglauben auf. Die Bonner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun den jährlichen Weltverbrauchertag (15. März) zum Anlass genommen, um mit fünf Irrtümern rund um das Kaufen und Bezahlen aufzuräumen.

Umtausch von einwandfreier Ware

Da bei den meisten Onlinekäufen die Rückgabe von bestellten Waren innerhalb von 14 Tagen möglich ist, gehen Verbraucher häufig davon aus, dass dies auch bei stationären Händlern der Fall ist. Doch ob der Verkäufer die unbeschädigte Ware zurücknimmt, hängt von dessen Kulanz ab. „Kunden sollten deshalb zur Sicherheit fragen, ob eine Rückgabe nach dem Kauf möglich ist, und sich im besten Fall sogar eine schriftliche Bestätigung geben lassen“, sagt Susanne Bauer-Jautz, Leiterin der Bonner Beratungsstelle. Ob dann das Geld zurückgezahlt werde, der Kunde eine andere Ware erhalte oder es einen Gutschein gebe, könne der Händler selbst bestimmen.

Gültigkeit von Kaufverträgen ohne Unterschrift

Schon die Erfahrungen aus dem Alltag zeigen, dass Kaufverträge auch ohne Unterschrift gültig sind. Schließlich ist es etwa beim Bäcker nicht erforderlich, den Einkauf mit einer Unterschrift zu bestätigen. Hier gilt die mündliche Vereinbarung. „Eine Unterschrift ist nur zwingend, wenn der Gesetzgeber eine Schriftform vorsieht. Das ist etwa bei Kreditverträgen oder notariellen Verträgen der Fall“, erklärt Bauer-Jautz.

Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung

Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um ein freiwilliges Angebot des Herstellers. Zudem ist bei der Gewährleistung der Händler, nicht aber der Hersteller in der Verantwortung. „Die Gewährleistung gilt zwei Jahre. In dieser Zeit hat der Verbraucher das Recht, die Beseitigung eines Defekts oder Mangels an der Ware zu verlangen“, sagt Bauer-Jautz. Der Händler müsse die Ware dann reparieren oder ersetzen.

Sollte es dann erneut zu einem Schaden kommen, hat der Käufer das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Wann der Verbraucher ein Ersatzprodukt statt einer Reparatur verlangen kann, hängt laut Bauer-Jautz vor allem mit dem Zeitpunkt des Schadeneintritts zusammen: „Wenn beispielsweise eine neue Waschmaschine bereits nach einer Woche defekt ist, sollte der Kunde auf einen Ersatz pochen.“ Allgemein gelte zudem: Je teurer die Ware, desto eher werde sie bei einem Mangel zunächst repariert statt sofort ersetzt.

Geld aus einer Kartenzahlung zurückbuchen

Hierbei ist entscheidend, ob der Kauf mit Pin oder Unterschrift abgewickelt worden ist. Denn bei der Bezahlung über die Eingabe des Pins handelt es sich um eine Überweisung. Bedeutet: Der entsprechende Betrag wird sofort vom eigenen Konto abgebucht und auf das des Händlers gezahlt. Eine Rückbuchung ist in diesem Fall nicht so einfach durchführbar wie bei der Bezahlung mittels Unterschrift. Denn diese ist ein Lastschriftverfahren, bei dem der Kunde dem Händler die Erlaubnis gibt, den Kaufbetrag vom Konto einzuziehen. Wichtiger Unterschied zum Pin-Verfahren: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach dem Kauf den Betrag ohne Angabe von Gründen auf sein Konto zurückbuchen lassen.

Preisauszeichnungen

Auch wenn ein Produkt im Schaufenster oder einem Prospekt mit einem bestimmten Kaufpreis ausgezeichnet ist, muss der Händler es nicht zwingend zu diesem Betrag wirklich verkaufen. Denn Preisangaben in Prospekten, Schaufenstern oder auf Webseiten sind nicht bindend. „Solche Fälle treten am ehesten bei Lebensmitteln auf“, sagt Bauer-Jautz, schränkt aber ein: „In 99 Prozent aller Fälle stimmt der angegebene mit dem echten Preis überein.“

Anlässlich des Weltverbrauchertags bietet die Bonner Stelle der Verbraucherzentrale am kommenden Montag, 19. März, zwischen 9 und 13 Uhr unter 0228/88 68 38 18 eine kostenlose Hotline rund um Fragen zum Kaufen und Bezahlen an. Außerdem können Fragen per E-Mail an bonn@verbraucherzentrale.nrw gerichtet werden.

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