Privatbank-Prozess Christopher Oppenheim sagt über Immobiliengeschäfte aus

KÖLN · Nachdenklich präsentierte sich Christopher Freiherr von Oppenheim am Mittwoch vor der 16. Großen Strafkammer in Köln. Im Untreueprozess gegen die Ex-Führung der Bank und den Immobilienentwickler Josef Esch stellte er sich Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, nachdem er vor zwei Wochen eine Stunde lang seine Sicht der Dinge geschildert hatte.

Auch da hatte er sich nachdenklich präsentiert. Eingeräumt hatte er etwa, dass das Risikobewusstsein in der Bank nicht mehr ausgeprägt genug gewesen sei. Nach heutigen Erkenntnissen müsse er auch sagen, dass die Entscheidungen zum Immobiliengeschäft an der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt und zu Arcandor "nicht uneingeschränkt dem Wohl des Bankhauses gedient" hätten.

Gestern ging es nur um das Frankfurter Immobiliengeschäft, bei dem der Bank laut Staatsanwaltschaft ein Millionenschaden entstanden sein soll. Hier sollten Gebäude umgebaut werden und eine neue Niederlassung der Bank entstehen. Die Immobilien erwarb aber nicht die Bank, sondern ein Oppenheim-Esch-Fonds, an dem Bankeigner Anteile hielten: Baronin Karin von Ullmann 50 Prozent, ihr Sohn Georg, der Aufsichtsratschef von Sal. Oppenheim, zehn Prozent sowie Christopher von Oppenheim acht Prozent. Und Josef Esch, der Vermögensverwalter der Baronin, und seine Frau kamen auf einen Anteil von über 25 Prozent.

Es sei um "individualsteuerliche Motive" der Baronin bei der Beteiligung gegangen, hatte Oppenheim vor zwei Wochen gesagt. Hier fragte Sabine Grobecker, die Vorsitzende Richterin, zunächst nach. Verluste aus Immobiliengesellschaften, wie sie üblicherweise in der Investitionsphase anfielen, hätten sich mit anderen Erträgen verrechnen lassen, erklärte Oppenheim.

Damals sei das ein gängiges Motiv bei Immobilieninvestments gewesen. Ohne massive Immobilienschulden hätten wegen der Erbschaftssteuer nach dem Tod der Baronin wohl Anteile an der Bank verkauft werden müssen, so eine gängige Formulierung Eschs.

Freundlich im Ton, aber hartnäckig fragte das Gericht, warum die Bank Ende 2008 die Grundstücksgesellschaft erwarb. Dabei übernahm sie die Verträge mit dem Generalübernehmer sowie jede Haftung. "Der Fonds", so Grobecker, "hat eine Renditeabsicht." "Kann es da noch einen Gewinn für die Bank geben?"

Man habe zum einen "Business as usual" demonstrieren wollen, sagte Oppenheim. Er sei von einem marktüblichen Kaufpreis ausgegangen sowie einer marktüblichen Miete.

Dass für Tiefgaragenplätze genau so viel habe bezahlt werden sollen wie für Büroflächen, habe er damals nicht gewusst. Die Immobilie sei ausgezeichnet gewesen. Er sei auch davon ausgegangen, dass die Bank oder Teile des Konzerns die Immobilie komplett nutzen.

Es habe auch Ende 2008 einen Kreditstopp in der Bank gegeben, sagte Oppenheim weiter. Auch bewilligte Linien sollten eingesammelt werden.

Da habe man den Gesellschaftern keinen Kredit für Zahlungen an die Grundstücksgesellschaft geben können. Außerdem habe man Immobilien, darunter auch solche der Tochter BHF Bank, zu einem Paket bündeln wollen, um es dann an Investoren abzugeben.

Schwer zu sagen, ob Oppenheim das Kölner Gericht mit seiner Darstellung überzeugte. Zahlreiche Nachfrage sprechen eher dagegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort