Vor dem Bonner Landgericht Bonner Unternehmerin wehrt sich gegen Abmahnverein

Bonn · Die Bonner Kleinunternehmerin Vera Dietrich, die sich gegen einen Abmahnverein zur Wehr setzt, hat am Dienstag vor dem Bonner Landgericht bekräftigt, dass sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben werde.

Vor der 11. Kammer für Handelssachen sagte sie an die Klägerin gewandt: „Sie nehmen Tausende von Unternehmen aus und treiben sie teilweise in den Ruin.“ Dietrich hatte bis vor Kurzem selbst entworfene und importierte Schals über das Internet verkauft.

Wegen eines Formfehlers – sie hatte bei einem Produkt in ihrem Onlineshop die Materialangabe nicht angeführt – wurde sie vom Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (Ido) abgemahnt. Nachdem sie die Abmahngebühr gezahlt hatte, weigerte sich Dietrich aber, eine Erklärung zu unterzeichnen, künftig solche Formfehler zu unterlassen. Ihr Argument: Solche Fehler könnten ihr immer wieder passieren, womit das Ganze nur der Auftakt zu immer höheren Strafen seitens des Ido wäre.

Die vorsitzende Richterin Stephanie Geiger ließ am Dienstag durchblicken, dass sie an der Klagebefugnis des Ido zweifelt, der per einstweiliger Verfügung die Unterlassungserklärung von Dietrich erzwingen will. „Wir diskutieren die Klagebefugnis ganz häufig, denn nicht jeder soll jeden abmahnen können.“ Gerade bei Verbändeklagen müsse geprüft werden, wie viele Mitglieder er eigentlich habe.

Geiger hatte den Ido-Antrag auf einstweilige Verfügung bereits einmal abgelehnt, wohingegen der Ido Beschwerde eingelegt hatte und bei einer anderen Richterin der 11. Kammer, die in Vertretung von Geiger entschied, Recht bekam. Dagegen legte wiederum die Beklagte Dietrich Widerspruch ein.

Anwalt spricht von "Schutzgeldgemeinschaft"

Am Dienstag sahen sich beide Seiten nun erstmals vor Gericht. Dietrichs Rechtsanwalt Christian von der Heyden bezweifelte die Berechtigung des Ido, als Kläger aufzutreten. Er sprach von einer „Schutzgeldgemeinschaft“, deren Mitglieder durch Abmahnmissbrauch in den Verband „reingenötigt“ worden seien. Nach seinen Angaben führt der Ido jährlich mindestens 7100 Abmahnverfahren. Für von der Heyden deutet das darauf hin, dass der Verein aus den Abmahnungen sein Hauptgeschäft gemacht habe.

Tatsächlich ist nicht ganz klar, wer zu den Mitgliedern des Ido gehört. Dem Gericht hatte der Verband anfangs nur eine anonymisierte Liste übergeben. Dietrichs Anwalt berichtete, dass es offenbar schon Strafverfahren wegen Betruges, falscher Versicherung an Eides statt und versuchter Erpressung gegen die Geschäftsführerinnen des Ido gebe. Richterin Geiger will am 15. Mai ihre Entscheidung bekanntgeben.

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