Bonner Stadtwerke verweisen auf Sonderverträge für Gas

Art der Abrechnung richtet sich nach Verbrauch

Bonn. Die Ankündigung, das Landeskartellamt werde die Gaspreise für Eigenheime unter die Lupe nehmen, hat bei den Stadtwerken Bonn (SWB) keine besondere Aufregung ausgelöst. "Wir sind häufig in einem Dialog mit dem Landeskartellamt", sagte SWB-Sprecher Werner Schui. "Es ist völlig normal, dass Kontakt mit den Energieversorgern aufgenommen wird."

Wie berichtet, hat ein Bonner Rechtsanwalt die gestiegenen Energiekosten zum Anlass genommen, das NRW-Wirtschaftsministerium, das die Aufgabe des Landeskartellamtes ausübt, einzuschalten. Dass dieses ihm mitgeteilt habe, die Gaspreise bezogen auf ein fiktives Einfamilienhaus seien zu hoch, hat bei den SWB indes Verwunderung ausgelöst. "Es ist uns bisher nicht bekannt, dass das Landeskartellamt verlangt, die Preise sollen niedriger werden", so Schui.

Die Preise für Erdgas richten sich nach dem jeweiligen Verbrauch. So gibt es allgemeine Tarife, die von Haushalten oder kleinen Betrieben gewählt werden, die wenig Gas abnehmen. Den darin enthaltenen Kleinverbrauchstarif wählen meist Haushalte, die Gas nur zum Kochen verwenden.

Für Haushalte, die mit Gas heizen und dadurch höhere Verbrauchsmengen haben, gibt es zwei Sonderverträge. Der eine geht von einem Monats-Grundpreis von 11,60 Euro brutto und einem Arbeitspreis von 4,87 Cent pro Kilowattstunde aus - und rechnet sich bei einem Verbrauch bis zu 19 500 Kilowattstunden pro Jahr. Der andere Sondervertrag für Haushalte, die mehr Gas verbrauchen, berechnet 19,14 Euro pro Monat als Grundpreis und zusätzlich 4,41 Cent pro Kilowattstunde.

Sollte sich der Verbrauch eines Haushaltes ändern, wird der Vertrag nach Angaben der Stadtwerke automatisch in den günstigeren Tarif umgestellt.

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