Bonner Landgericht verurteilt Citibank zur Zahlung an Lehman-Opfer

Wegen "nicht anlagegerechter Beratung" muss das Kreditinstitut einer Siegburger Kundin den vollen Betrag zurück erstatten.

Bonn. Die Citibank muss einer Siegburger Kundin 5 100 Euro plus Zinsen zurückzahlen, weil eine ihrer Beraterinnen der Frau als "sichere" Geldanlage Zertifikate der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers empfohlen und verkauft hatte.

Das entschied nun das Bonner Landgericht und verurteilte die Bank wegen nicht anlagegerechter Beratung der Kundin zur Rückzahlung des vollen Kaufpreises für das wertlose Anlagepapier. Im Gegenzug gibt die Kundin die Zertifikate an die Bank zurück.

Am 28. März 2008, zwei Tage nach dem dramatischen Kurseinbruch bei Lehman, hatte die in Bankgeschäften unkundige Kundin bei ihrer Bankberaterin nach einer sicheren Festgeldanlage gefragt und ausdrücklich erklärt: "Ich will nichts mit ausländischen Sachen."

Dennoch hatte ihr die Beraterin zu Zertifikaten einer Lehman-Tochtergesellschaft geraten und behauptet: "Das ist so sicher wie Festgeld, aber mit zehn Prozent Zinsen." Die Kundin hatte der Beraterin vertraut, gekauft - und alles verloren.

Im mündlichen Verhandlungstermin hatte die Beraterin sich an das Gespräch nicht mehr erinnert, aber erklärt, es sei übliche Praxis, den Kunden bankeneigene Anlageprodukte anzubieten, unabhängig davon, was die sich vorgestellt hätten.

Der Kunde habe ja die freie Wahl. Das sieht die 2. Zivilkammer nun jedoch anders und erklärt: Der fachunkundige Kunde nehme ja gerade im Beratungsgespräch den Fachverstand des Bankberaters in Anspruch, um die für ihn passende Anlage zu finden.

Und in diesem Fall sei der Kundin das hochrisikoreiche Lehman-Zertifikat sogar als besser und sicherer angepriesen worden, so dass sie den Eindruck habe gewinnen müssen, dass kein größeres Risiko damit verbunden sei.

Und wegen dieser nicht anlagegerechten Beratung, und nur deshalb, so das Gericht, hafte die Bank für den Schaden der Kundin. (AZ: 2 O 221/09).

Im Fall einer weiteren Kundin, die vor derselben Kammer auf Rückzahlung ihrer durch die Lehman-Pleite verlorenen 15 000 Euro geklagt hatte, folgte die Bank dem Rat des Gerichts und zahlt nun freiwillig 80 Prozent, also 12 240 Euro zurück.

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