Bonner Banken befürworten Beratungsprotokolle

Die Stiftung Warentest hat die Anlageberatung von Banken getestet - mit einem schlechten Ergebnis. Dabei seien ausführliche Beratungen zu Wertpapieren für den Kunden nur von Vorteil, so die Pressesprecherin der Sparkasse KölnBonn.

Bonn. Seit über 30 Jahren legt Helmut Stiegler aus Swisttal sein Geld privat und geschäftlich bei der Sparkasse KölnBonn an. "All die Jahre bin ich gut beraten worden", sagt Stiegler. Bei seinem letzten Gespräch mit der Bank stellte der Berater viele persönliche Fragen, die er in einem Protokoll festhalten wollte.

"Da habe ich mich schon geärgert, dass ich mein komplettes Vermögensverhältnis offenbaren soll", sagt Stiegler. Das Stichwort gläserner Mensch falle ihm dazu ein. Unterschreiben will er das Protokoll auf gar keinen Fall. Viel bleibt ihm allerdings nicht übrig: Seit Anfang dieses Jahres sind die Bankberater verpflichtet, Beratungsprotokolle zu führen.

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Ein System von gestern"Die Stiftung Warentest hat jetzt die Anlageberatung von Banken getestet - mit einem schlechten Ergebnis: Sechs der 21 untersuchten Banken schnitten nach Angaben von Stiftung Warentest mit Mangelhaft ab. In vielen Gesprächen schreibt das Gesetz Beratungsprotokolle vor. Informationen zu Einkommen, Vermögensverhältnissen oder Ausbildung gehören unter anderem in die Protokolle.

Allerdings erstellen die Banken nicht immer ein Beratungsprotokoll: Wenn die Banken zum Thema Wertpapiere beraten, dokumentieren sie das. Geht es etwa um ein Festgeldkonto, brauchen die Berater kein Protokoll. "Es geht darum, ein Gesamtbild des Kunden zu bekommen", sagt Ulrike Kohl, Pressesprecherin bei der Sparkasse KölnBonn.

"Auf der einen Seite können wir den Kunden dann besser beraten, auf der anderen Seite findet er besser heraus, was seine Ziele sind." Nach Angaben der Postbank, der Sparkasse KölnBonn und der Volksbank Bonn Rhein-Sieg bewerten die Kunden die Beratungsprotokolle meistens positiv.

Für einige Kunden sei es dagegen schwierig, zu verstehen, warum sie so viele persönliche Angaben machen müssen. Bei der Kreissparkasse Köln führt der höhere Aufwand durch die Protokolle "bei so manchem Kundengespräch zur Verärgerung des Kunden", wie Pressesprecher Christoph Hellmann mitteilt.

Bis zu fünf Seiten fragen die Berater in den Gesprächen ab. Die Protokolle der regionalen Banken ähneln sich in den wesentlichen Punkten. Sie enthalten zum Beispiel Fragen zum Einkommen und zu der Schulbildung, was das Gesetz vorgibt.

Dennoch schnitt die Kreissparkasse Köln bei einer Untersuchung der Anlageberatung von ausgewählten Banken besser ab als etwa die Postbank in Bonn. Das lag unter anderem daran, dass die Postbank nach Angaben von Stiftung Warentest in fünf von sechs Fällen die Protokolle nicht aushändigte.

"Der Test zeigt, dass die Postbank bei der Handhabung der Beratungsprotokolle noch deutlichen Nachholbedarf hat", sagt Uta Schaller, Pressesprecherin bei der Postbank. "Wir werden dies nochmals nachsteuern."

Die Postbank steht mit dem schlechten Ergebnis aber nicht allein: "Die Situation ist für den Verbraucher nicht besser geworden, im Gegenteil", sagte Stephanie Pallasch, Finanzexpertin bei der Stiftung Warentest. Im Vergleich zum vergangenen Jahr fielen die Beratungen noch schlechter aus - den Beteuerungen zum Trotz.

So sollte ein Beratungsgespräch in der Bank ablaufen##ULIST##

Grundvoraussetzungen: Der Berater protokolliert Ort, Datum und Anwesende des Gesprächs. Er fragt nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen - dazu zählen auch Fragen nach einem theoretischen Arbeitsplatzrisiko oder ob weiterer Nachwuchs geplant ist. Gefragt werden sollte auch nach Rücklagen und Verbindlichkeiten.

  • Anlagestrategie: Der Mitarbeiter sollte die Frage stellen, wie viel Geld angelegt werden soll, wie lange und wofür - und welches Risiko der Kunde einzugehen bereit ist. Wichtig ist auch die Frage, ob der Kunde bei einem möglichen Verlust seine regelmäßigen Ausgaben weiter tätigen könnte.
  • Empfehlung: Kommt es zu einer Produkt-Empfehlung, muss der Berater die Gründe dafür nennen und protokollieren. Er muss auch erklären, wie er zu ausgerechnet dem empfohlenen Produkt gelangt ist.
  • Kosten und Provision: Der Berater muss über die Kosten der Finanzprodukte aufklären. Diese sollten grundsätzlich so niedrig wie möglich sein, damit von der Rendite für den Anleger mehr übrig bleibt. Außerdem muss er auf Nachfrage die Höhe seiner Provision nennen, wenngleich sie nicht protokolliert werden muss.
  • Schriftform: Das Protokoll muss vom Berater unmittelbar nach dem Gespräch ausgehändigt werden - auf jeden Fall noch vor Vertragsabschluss.

(dpa)

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