Verfahren gegen die Postbank BGH-Entscheidung gegen Banken bestätigt Bonner Urteile

BONN · Das Machtwort des Bundesgerichtshofs (BGH), das den Banken das Bearbeitungsentgelt für Kredite untersagt, sorgt bei den Bonner Gerichten für Erleichterung.

 Gegen das Bearbeitungsentgelt für Kredite haben Kunden der in Bonn ansässigen Postbank geklagt.

Gegen das Bearbeitungsentgelt für Kredite haben Kunden der in Bonn ansässigen Postbank geklagt.

Foto: dpa

Denn seit Januar 2013 wurden auch sie überrollt von einer Welle von Prozessen, in denen Kunden der in der Bundesstadt ansässigen Postbank ihr Geld zurückforderten. Mit Erfolg. Und seit Mittwoch mit höchstrichterlichem Segen: Einer der vom BGH entschiedenen Fälle kommt aus Bonn.

In diesem Fall hatte das Amtsgericht die Postbank dazu verurteilt, Kunden das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1200 Euro zurückzuzahlen, das die Bank ihnen anlässlich des Abschlusses eines Kreditvertrags über 40 000 Euro abgeknöpft hatte. Doch die Postbank akzeptierte diese Entscheidung nicht und legte Berufung ein. Ohne Erfolg.

Denn auch die 8. Zivilkammer entschied am 16. April 2013 zugunsten der Bankkunden und befand: Die dem Bearbeitungsentgelt zugrunde liegende Vereinbarung ist wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam. Dieses Entgelt, so die Richter, sei eine unzulässige zusätzliche Bezahlung für die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch die Bank.

Denn die Bearbeitung und Auszahlung des Darlehensbetrags an den Kunden erfolge schließlich im eigenen Interesse des Kreditinstituts (AZ: 8 S 293/12). Die 8. Zivilkammer ließ die Revision ausdrücklich zu und wurde nun vom BGH bestätigt.

Hunderte von Kunden der Postbank haben sich bisher hilfesuchend an Bonns Gerichte gewandt und bekamen in allen Fällen Recht - sofern ihre Fälle als nicht verjährt angesehen wurden.

Dabei gingen die Richter von der üblichen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Abschluss des Darlehensvertrages aus. Wie der Bundesgerichtshof die Frage der Verjährung sieht, ist noch nicht klar.

Die für sie negativen Urteile der Gerichte haben die Postbank jedoch nicht davon abgehalten, weiter an dem Bearbeitungsentgelt festzuhalten. Der Bonner Rechtsanwalt Marc Gericke, der auch Bonner Kläger vertritt, erklärt dazu: "Die Banken haben die Urteile mit System ignoriert."

Denn ihr Ziel sei es gewesen, "ihre Kunden rechtlich zu verunsichern und von der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf dem Rechtsweg abzuhalten". Tatsächlich hätten schon viele Kunden nach dem ersten Anschreiben ihrer Bank aufgegeben.

Zur Zeit sind Gerichtssprecher Philipp Prietze zufolge noch etwa 100 Verfahren bei der 5. und 8. Zivilkammer des Bonner Landgerichts in der Berufung anhängig. Allerdings haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, die Verfahren bis zur Entscheidung des BGH ruhen zu lassen. Die ist nun am Mittwoch gefallen. Und die Bonner Gerichte warten gespannt darauf, wie die Postbank auf das Karlsruher Urteil reagieren wird.

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