Prozess in Bonn Betrugsvorwürfe gegen TelDaFax-Manager sind vom Tisch

Bonn/Troisdorf · Das Bonner Landgericht stellt den Prozess gegen die Teldafax-Manager nach anderthalb Jahren jetzt teilweise ein.

Diese Entscheidung der Richter der Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts dürfte vor allem den vielen geschädigten Kunden des im Juni 2011 pleitegegangenen Troisdorfer Energiekonzerns TelDaFax gar nicht schmecken: Nach anderthalb Jahren Prozess haben die Richter jetzt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vier der sechs angeklagten Punkte vorläufig eingestellt.

Dies bedeutet, dass die zunächst angeklagten 241 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges sowie drei Fälle des Bankrotts nun keine Rolle mehr spielen. Diese Entwicklung im Verfahren gegen die beiden ehemaligen Vorstände Klaus B. (52), Gernot K. (52) und Michael J. (63) war spätestens seit dem Herbst des vergangenen Jahres abzusehen.

Damals teilten die Richter nach einem unter den Prozessbeteiligten geführten Rechtsgespräch mit, dass sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens ihrer Meinung nach im Laufe des Jahres 2010 gebessert hatte - und daher zu dieser Zeit die Stellung eines Insolvenzantrags möglicherweise nicht mehr zwingend war.

Diese Sicht der Dinge scheint sich in den vergangenen Monaten bei den Richtern und Staatsanwälten gefestigt zu haben. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: "Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme können keine tragfähigen Feststellungen zu einer möglichen Insolvenzsituation der Teldafax Holding AG für die Jahre 2010 und 2011 getroffen werden."

Es hätten sich hingegen "Hinweise dafür ergeben, dass sich die Lage der Teldafax Holding AG zunächst gebessert haben könnte". Gründe dafür seien beispielsweise die zu dieser Zeit gesunkenen Strompreise, die den Anbietern bessere Gewinnmargen und eine bessere Liquidität ermöglichten. Da die ersten angeklagten Betrugsfälle aus dem Sommer 2010 stammen, sind sie nun vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hatte damals aus prozessökonomischen Gründen nicht alle Fälle von potenziell betroffenen Kunden, die beim Abschluss ihrer Verträge Vorkasse geleistet hatten, angeklagt. Allein der von den Staatsanwälten aufgelistete Schaden belief sich auf 185 000 Euro.

Die Frage, wann und ob nicht schon weit früher ein Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen, bleibt jedoch. Gestritten wird in dem Verfahren weiterhin darüber, ob die wirtschaftliche Lage des Konzerns nicht bereits Mitte 2009 so schlecht war, dass die Verantwortlichen sich zu einem solchen Schritt hätten durchringen müssen. Laut Anklage war die Holding zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig und überschuldet.

Ein Ende des Prozesses ist derzeit noch nicht abzusehen. Verhandlungstermine sind bereits bis ins kommende Jahr hinein bestimmt.

Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass die Angeklagten eine Insolvenzverschleppung und zudem eine Verletzung der Buchführungspflicht begangen haben, dürften am Ende Bewährungsstrafen herauskommen.

Mögliche Strafobergrenzen hatte das Gericht bereits nach dem geführten Rechtsgespräch ins Spiel gebracht: Damals hatten die Richter vorgeschlagen, sich auf die Insolvenzverschleppung zu konzentrieren. Bei Gernot K., dem einzigen Angeklagten, der sich bislang zu den Vorwürfen geäußert hat, war die Rede von einer 18-monatigen Bewährungsstrafe.

Bei Klaus B. belief sich der Vorschlag auf zwei Jahre mit Bewährung. Im Fall des 63 Jahre alten Michael J., der aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat gewechselt war, hatten die Richter Zweifel geäußert, ob sich der Vorwurf, er habe faktisch die Geschicke im Vorstand geführt, beweisen lässt. Daher würde eher eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und damit nicht mehr als ein Jahr auf Bewährung in Betracht kommen.

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