Bitterer Beigeschmack für Vermieter Bäckereikette Kamps halbiert Mietzahlungen für ihre Filialen

Bonn · Die Bäckereikette Kamps hat wegen der Corona-Krise im April und Mai die Mietzahlungen für ihre Filialen halbiert. Ein Hausbesitzer aus der Region, der ein Ladenlokal an Kamps vermietet, fühlt sich unter Druck gesetzt.

 Auch in der Coronakrise geöffnet: die rund 430 Filialen der Bäckereikette Kamps.

Auch in der Coronakrise geöffnet: die rund 430 Filialen der Bäckereikette Kamps.

Foto: picture alliance / dpa/Rolf Vennenbernd

Die Filialbäckerei Kamps ist immer auf der Suche nach neuen Standorten. Um Vermieter wirbt sie im Internet mit „der Zuverlässigkeit eines Großunternehmens, Zahlung von marktgerechten Mieten“ und „der Bereitstellung von professionellen Ansprechpartnern“. In der Corona-Krise hat ein Hausbesitzer aus der Region, der ein Ladenlokal an Kamps vermietet, allerdings ganz andere Erfahrungen gemacht. Michael Krüger möchte seinen echten Namen nicht in der Zeitung lesen, er fürchtet die Reaktionen des Back-Konzerns. Wütend ist er trotzdem. Per Einschreiben teilt ihm die Kamps GmbH Ende März mit: „Die monatliche Nettomiete wird ab April 2020 um 50 Prozent reduziert.“ Zahlungen würden „gemäß dem Mietvertrag einstweilen, vorsorglich bis einschließlich Juli 2020, nur noch unter Vorbehalt getätigt, da die Entwicklung der Krise nicht absehbar ist.“ Der Brief liegt unserer Redaktion vor.

Erst für Juni überwies Kamps wieder die reguläre Miete. Alle Anfragen und Mahnungen des Vermieters zuvor blieben nach seinen Angaben ohne Reaktion. „Wieso haben die nicht erst einmal das Gespräch gesucht?“, fragt er. „Dann hätten wir sicher eine Lösung gefunden.“

Die Kamps-Filialen werden zu 98 Prozent von Franchisenehmern betrieben. Das sind selbstständige Unternehmer, die Kamps eine monatliche Gebühr zahlen. Darin enthalten sind neben Brot, Brötchen und Kuchen auch die von der Kamps AG angemieteten Läden. Ihnen hat der Konzern wegen der reduzierten Mieten jedoch keinen speziellen Nachlass gewährt, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Kamps verweist darauf, dass die Gebühren sich an den Umsätzen orientierten. Dadurch müssten die Betreiber bei Rückgängen auch weniger an den Konzern zahlen. Die Höhe der Miete habe „keinerlei direkten Einfluss auf die vom Franchise-Partner zu zahlende Rate“, so ein Kamps-Sprecher. Außerdem könnten die Franchisenehmer eine Stundung ihrer Zahlungen vereinbaren.

Der Back-Riese hat seine Mieten offenbar bundesweit gekürzt. „Uns liegen zahlreiche Beschwerden von Vermietern vor“, sagt Gordon Gross, Sprecher der Eigentümervereinigung Haus & Grund in Berlin. Er bezeichnet die aus dem Brief an die Vermieter hervorgehende einseitige Mietreduzierung der Kette als „frech“. „So ein Vorgehen gibt die rechtliche Lage nicht her.“ Wegen der Krise einbehaltene Mieten müssten innerhalb von zwei Jahren nachbezahlt werden.

In dem Schreiben von Kamps an die Vermieter ist davon keine Rede. Im Gegenteil: Kamps pocht auf einen „rechtlichen Anspruch auf Anpassung der wirtschaftlichen Konditionen des Mietvertrags“. Erst auf Anfrage räumte Kamps ein, es handele sich bei der Kürzung ohne Zustimmung des Vermieters lediglich um eine „aufgeschobene Mietzahlung“. Bei einer monatlichen Mietbelastung von rund 2,5 Millionen für alle Läden habe man im April und Mai etwa ein Prozent durch Entgegenkommen von Vermietern eingespart, teilte Kamps weiter mit. Die Bemühungen seien „leider nicht sehr erfolgreich“ gewesen.

Der deutsche Franchiseverband möchte die Vorgänge bei Kamps mangels näherer Informationen nicht kommentieren. Hauptgeschäftsführer Torben Leif Brodersen sagte jedoch, die Franchise-Branche sei auch während der Corona-Krise weitgehend stabil geblieben. Etwa in der Gastronomie hätten die Franchisegeber den Franchisenehmern zum Teil Gebühren erlassen oder gestundet. „Am besten ist es, wenn alle Beteiligten in solchen Ausnahmesituationen miteinander sprechen.“

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