GA-Telefonaktion Alles rund um die Steuererklärung

Bonn · Experten des Steuerberater-Verbandes Köln geben heute Abend Tipps.

 Steht heute Abend Rede und Antwort: Harald Patt (0228/6688-276). Repro: GA

Steht heute Abend Rede und Antwort: Harald Patt (0228/6688-276). Repro: GA

Belege sortieren und Formulare ausfüllen - die meisten schieben diese Arbeit gerne vor sich her. Doch der Abgabetermin für die Steuererklärung steht vor der Tür: Stichtag ist der 31. Mai für alle, die keinen Steuerberater in Anspruch nehmen, alle anderen haben Zeit bis zum 31. Dezember.

Zu Beginn des Jahres 2014 wurden eine ganze Reihe neuer steuerlicher Regelungen wirksam. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Änderungen im Steuerrecht beschlossen, die entweder 2014 in Kraft getreten sind oder sogar rückwirkend für 2013 gelten. Was ist für 2014 zu beachten, und wie kann ich die Steuererklärung für 2013 optimal vorbereiten? Heute Abend geben drei Experten des Steuerberater-Verbands Köln von 18 bis 20 Uhr kostenlos Auskunft bei einer Telefonaktion des General-Anzeigers.

Seit Beginn dieses Jahres gibt es in Deutschland die "vorausgefüllte Einkommensteuererklärung". Wenn gewünscht, wird sie von der Finanzverwaltung in elektronischer Form über das Elster-Portal oder vom Steuerberater zur Verfügung gestellt. Sie enthält Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, Rentendaten, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup.

as zunächst gut klingt, hat aber seine Tücken. Die Übertragung enthält Daten, die dem Finanzamt für die Besteuerung wichtig erscheinen. Aber es fehlen steuermindernde Angaben. Gemeint sind Werbungskosten, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungs- oder Ausbildungskosten, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen. Auch Angaben zu Vermietungseinnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und zu selbstständigen Einkünften fehlen.

"Wer ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, zum Beispiel Lehrer, sollte auf die Heiz- und Nebenkostenabrechnungen warten, die anteilig absetzbar sind.", erklärt Margret Esser, Vorstandsmitglied des Steuerberater-Verbandes Köln. "Mieter können weiterhin Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen."

Die Belege für die Beiträge der Krankenversicherung sind mit der Einkommensteuererklärung einzureichen. Dies gilt insbesondere für privat Versicherte, denn die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Regel auf der Verdienstbescheinigung aufgeführt.

Krankenkassenbeiträge für die Basisabsicherung sind voll absetzbar und zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die öffentlich gefördert werden, gilt, dass diese nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.

Steuerpflichtige sollten sich immer darüber informieren, ob sich bestehendes Recht eventuell durch ein ausstehendes Gerichtsurteil in Zukunft rückwirkend ändern könnte und so ein Anspruch entsteht. In der Vergangenheit war dies bei der Pendlerpauschale und der Anrechnung des häuslichen Arbeitszimmers der Fall. Die Rechtsgrundlagen für die Steuererklärung ändern sich in jedem Jahr.

So erreichen Sie unsere Experten: Harald Patt, Vizepräsident im Steuerberater-Verband Köln, Margret Esser, Vorstand im Steuerberater-Verband Köln, Gero Hagemeister, Vorstand im Steuerberater-Verband Köln, stehen heute Abend zwischen 18 und 20 Uhr unter den Telefonnummern 0228/66 88-274, -275, -276 Rede und Antwort.

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