Online-Abzocke Jede zehnte Abmahnung im Netz ist missbräuchlich

Bonn. · Die Bonner Kleinunternehmerin Vera Dietrich hatte im Frühjahr 2018 den Anstoß gegeben, das Gesetz zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs zu überarbeiten. Doch das Ergebnis ernüchtert die Branche.

  Ein Abmahnverein  hat die Bonner Unternehmerin Vera Dietrich vor Gericht gezerrt.

Ein Abmahnverein hat die Bonner Unternehmerin Vera Dietrich vor Gericht gezerrt.

Foto: Benjamin Westhoff

Die große Koalition hat sich selbst gute Noten für ihre Halbzeitbilanz gegeben. Ein Vorhaben, das seit einem Jahr tatsächlich nicht vorankommt, ist das Gesetz zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs. Eine Petition der Bonner Kleinunternehmerin Vera Dietrich hatte im Frühjahr 2018 den Anstoß gegeben, dass das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorlegte. Inzwischen ist Dietrich ernüchtert: „Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hat es so starke Änderungen gegeben, dass wir hinter die aktuelle Gesetzeslage zurückfallen würden“, berichtet sie.

Das Ministerium schätzt, dass zehn Prozent aller Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht missbräuchlich sind, weil dabei nicht die Ahndung von Wettbewerbsverstößen im Mittelpunkt stehe, sondern die Erzielung von Einnahmen über Abmahngebühren und Vertragsstrafen. Die Zahl der Missbrauchsfälle soll wenigstens halbiert werden. Die Wirtschaft werde dadurch um rund 8,6 Millionen Euro jährlich entlastet, heißt es im Gesetzentwurf.

„Wir würden gern nachschärfen“, erklärt die Siegburger Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) unserer Zeitung. Ein Problem: Der Regierungsentwurf macht Abmahnungen unattraktiver für Mitbewerber, aber nicht für Verbände. Gerade unter Letzteren soll es aber schwarze Schafe geben, die im großen Stil missbräuchlich abmahnen.

Nach deutschem Recht sollen Wettbewerbsverstöße vorgerichtlich geregelt werden, indem das von einem Verstoß betroffene Unternehmen den Zuwiderhandelnden abmahnt und ihn auffordert, den Fehler zu beheben. Dietrich etwa hatte in ihrem Onlineshop die Materialzusammensetzung eines Schals nicht korrekt angegeben. Der Abmahnende schickt dann eine Unterlassungserklärung und lässt sich den Aufwand, den er betreiben muss, dafür vom Abgemahnten bezahlen.

Inzwischen hat Dietrich Flankenschutz von einer zweiten Online-Händlerin bekommen: Die Berlinerin Astrid Tillmann hat innerhalb kürzester Zeit mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt für ihre Petition, mit der sie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auffordert, eine in vielen EU-Ländern bereits gültige „Notice-And-Take-Down“-Regel einzuführen: Der Abgemahnte muss danach den Mangel abstellen, erst bei wiederholtem Verstoß kann der Abmahnende die Gerichte einschalten. Wichtig: den Abgemahnten kostet das zunächst nichts.

Tillmann, die selbstgefertigte Kleidung im Internet anbot, hatte im Sommer eine Abmahnung vom Ido, dem Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen, in Leverkusen erhalten, weil sie einen Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihrer Website hatte. Sie zahlte 240 Euro für den Aufwand und unterschrieb die Unterlassungserklärung. Wenig später fand sie sich vor Gericht mit dem Ido wieder, der von ihr 3000 Euro Vertragsstrafe verlangte, weil sie Lieferfristen falsch ausgezeichnet hatte. Das Landgericht senkte die Strafe auf 2000 Euro, aber sie blieb damit auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen sowie auf einem großen Teil der Kosten des Gegners.

Für sie ruinös. „Ich bin so wütend, so schockiert über das Urteil des Gerichts“, schreibt Tillmann in ihrer Petition, die nach eigenen Angaben bis zu der Abmahnung gerade einmal 150 Euro Umsatz auf ihrer Website gemacht hatte.

Die Bonnerin Vera Dietrich verfolgte Ende Oktober eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zu dem Gesetzentwurf. Der Ton sei aggressiv gewesen, berichtet sie, etliche Rechtsanwälte ließen kein gutes Haar an dem Entwurf. Die Juristen argumentierten, der Gesetzgeber habe überreagiert, er zerstöre ein eigentlich seit Jahrzehnten funktionierendes Abmahnsystem, es gebe auch gar nicht genug Fakten, um das Ausmaß des Missbrauchs festzustellen.

23 Verbände, darunter Organisationen der Immobilienwirtschaft, Dolmetscher, Honorarärzte, Musikschulen und freie Lektoren, haben in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Lösungsvorschläge gemacht, wie Abmahnmissbrauch aus ihrer Sicht wirksamer bekämpft werden könne. Als Sprecherin des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland hat Dietrich daran mitgewirkt. Ihre Forderungen: Verbänden wie Mitbewerbern die finanziellen Anreize nehmen, abzumahnen. Bei einer ersten Abmahnung sollten den Betroffenen keine Kosten aufgebürdet werden können, später folgende Vertragsstrafen sollten einem gemeinnützigen Zweck zufallen, nicht aber dem Verband.

Als stumpfes Schwert sehen die Unterzeichner die Vorgabe, dass Verbände nur abmahnberechtigt sein sollen, wenn sie sich zuvor beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn eintragen lassen. Sie benötigen den Angaben zufolge dafür nur 75 Mitglieder, deren „Interessen“ durch den Wettbewerbsverstoß betroffen sein müssen – eine viel zu schwammige Formulierung, finden sie. Der Punkt ist deshalb so zentral, weil der Ido schon manipulierte Listen vor Gericht vorgelegt hat, auf denen etwa die Namen längst ausgetretener Personen standen. Wegen Betrugs und Falschaussage an Eidesstatt hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.

Nun soll das BfJ den Verbänden auf den Zahn fühlen, wäre laut Gesetzentwurf aber auf bloße Selbstauskünfte der Abmahnvereine angewiesen. Ein „völlig ineffektives Instrument“, befindet Dietrich. Daher fordert sie in der Stellungnahme, dass die Behörde im Verdachtsfall Bankkontoauszüge der abmahnberechtigten Verbände sowie Steuerunterlagen von den Finanzämtern anfordern können muss.

Die Abgeordnete Winkelmeier-Becker unterstützt unterdessen auch einen Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), „dass der Abgemahnte schon vor einem Gerichtsverfahren einen Auskunftsanspruch bekommt, um selbst einschätzen zu können, ob sich der Verband im konkreten Fall tatsächlich auf die Interessen seiner Mitglieder berufen kann.“

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