Betriebliche Einzelumschulungen können von allen ausbildungsberechtigten Betrieben in dualen Ausbildungsgängen ausgeführt werden.Die Praxis wird im Betrieb vermittelt, die notwendige Theorie in der Berufsschule.

Eine Umschulung dauert derzeit zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit. Die kürzere Dauer wird damit begründet, dass die Teilnehmer schon über Lebens- und Berufserfahrung verfügen. Die Umzuschulenden beginnen in der Regel mit dem zweiten Lehrjahr.Eventuell notwendige Nachhilfen sollen über begleitende Hilfen sichergestellt werden. Der Abschluss einer betrieblichen Einzelumschulung ist gleichwertig mit dem Abschluss einer regulären Ausbildung. Die Umschüler erhalten vom Betrieb eine Vergütung, die sozialversicherungspflichtig ist. Diese Umschulungsvergütung richtet sich nach der Ausbildungsvergütung im zweiten und dritten Lehrjahr. Zusätzlich erhalten die Umzuschulenden Arbeitslosengeld II weiter. Kosten für Prüfungsgebühren, Arbeitskleidung, Arbeitsmaterial und außerbetriebliche Lehrgänge können vom Jobcenter übernommen werden. Eine Prämie gibt es für die bestandene Prüfung.

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