44 Fälle für die Bonner Staatsanwaltschaft

Kampf gegen illegale Beschäftigung verstärkt

Bonn. (lf) Im Kampf gegen illegale Beschäftigung und den Missbrauch staatlicher finanzieller Leistungen hat das Arbeitsamt Bonn/Rhein-Sieg seine Fahndung ausgeweitet. Seit dem 1. März gibt es im Wirtschaftsraum Bonn/Rhein-Sieg zwei Teams, denen je zehn Ermittlungs- und Fahndungskräfte angehören. Das teilte das Arbeitsamt mit. Die Fahnder sind für die Durchführung von Außenprüfungen sowie für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Im letzten Halbjahr 2001 führten die Mitarbeiter 350 Außenprüfungen durch mit insgesamt 1 100 Personenbefragungen. Dabei wurden laut Arbeitsamt zahlreiche Verstöße festgestellt - beispielsweise gegen das Ausländergesetz oder gegen Arbeitsgenehmigungsbestimmungen. 968 Mal ergaben sich Anlässe zu weitergehenden Prüfungen; 44 schwerwiegende Verstöße wurden an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Unverändert hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen, die eine Arbeitsaufnahme nicht mitteilen und dadurch zu Unrecht weiter Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen. Im zweiten Halbjahr 2001 wurden deshalb Geldbußen in Höhe von insgesamt 100 000 Euro festgesetzt.

Weiter Informationen finden Sie unterwww.arbeitsamt.de/illegal

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