Ausländische Pflegekräfte Zweieinhalb Jahre bis zur Anerkennung

Bonn · In NRW dauert die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung ausländischer Pflegekräfte zu lange. Das zuständige Ministerium will jetzt nachbessern.

Nikola Petrovic kann es nicht fassen. Deutschlandweit sind rund 35 000 Stellen für Pflegekräfte unbesetzt, weil es nicht genügend Bewerber gibt. Deshalb suchen Krankenhäuser und Seniorenheime diese Arbeitskräfte gern auch im Ausland. Doch bis der Weg für sie nach Deutschland frei sei, könnten bis zu zweieinhalb Jahre vergehen, erzählt Petrovic. Dass es mitunter so lange dauert und dies auch vom Bundesland mit ihren je eigenen Verfahren abhängt, will er nicht begreifen.

Der Godesberger mit serbischen Wurzeln vermittelt seit vier Jahren Pflegekräfte vom Balkan an Betreiber von Pflegeeinrichtungen, darunter die großen Wohlfahrtsverbände. Seine Agentur Vispero wählt die Bewerber in ihren Heimatländern aus, organisiert den Erwerb von Deutschkenntnissen, vermittelt einwöchige Hospitationen bei den potenziellen Arbeitgebern und unterstützt sie beim Antrag auf ein Arbeitsvisum.

Doch seit März gebe es das Visum erst, wenn die deutschen Behörden zuvor die fachlichen Kenntnisse der ausländischen Pflegekraft festgestellt haben, wie Petrovic berichtet. Früher konnten die Bewerber schon nach Deutschland einreisen, während ihr Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung noch bearbeitet wurde. Und sie konnten in dieser Zeit schon als Assistenzkräfte arbeiten. „Anstatt die Dinge zu vereinfachen, hat man sie komplizierter gemacht“, klagt der 38-Jährige. „Man will noch mehr Sicherheiten einbauen, dabei sprechen wir von erfahrenen Trägern, die ihre Bewerber schon in der Hospitation kennengelernt haben.“

Ende Juni hatte Petrovic einen Termin bei der Bezirksregierung in Düsseldorf, die in NRW für die Feststellung der „Gleichwertigkeit der Berufsausbildung“ zuständig ist. Denn dort dauert das Verfahren nach Erfahrung des Vispero-Chefs besonders lange: „Bestenfalls dauert es ein Jahr, schlimmstenfalls zweieinhalb Jahre.“ Denen hat er dann auch erzählt, dass das Prozedere in Hessen in nur zwei Monaten über die Bühne gehe.

Und Petrovic ist nicht der Einzige, der sich beklagt. Auf Anfrage gibt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zu, „dass die Anerkennungsverfahren von Pflegeausbildungen aus dem Ausland nicht rund laufen“. Das Haus habe eine „Reihe von Schreiben“ erreicht, „in denen auf eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungsdauer hingewiesen wird“.

Ein Grund dafür seien die „drastisch“ gestiegenen Antragszahlen: So gab es im vergangenen Jahr laut dem Ministerium mehr als 1200 Anträge auf Anerkennung in der Gesundheits- und Krankenpflege. In der Abteilung, die für die Gesundheitsfachberufe (nicht für die Ärzte) zuständig ist, sitzen aber nur 14 Vollzeitbeschäftigte.

Die Anträge aus dem EU-Ausland würden in der Regel doppelt so schnell wie die aus Drittstaaten bearbeitet, weil die Verfahren durch EU-Recht harmonisiert seien. Dem Ministerium zufolge dauerte das Antragsverfahren in der Gesundheits- und Krankenpflege im Schnitt 119 Tage, in der Krankenpflegeassistenz 82 Tage. „Uns ist das zu lang, wir möchten die derzeitige Dauer zukünftig unterschreiten.“

Während sich Petrovic über den Föderalismus ärgert und sich ein einheitliches Verfahren wünschen würde, sieht man beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) keinen Regelungsbedarf. Das Ressort von Jens Spahn (CDU) verweist auf das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aus dem Jahr 2012. Das System könne „als im Wesentlichen gelungen bezeichnet werden“, heißt es auf Anfrage: „Das Ziel der Anerkennungsregelungen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der antragstellenden Personen an einer Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen zum Zweck der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und dem Patientenschutz zu schaffen, ist erreicht worden.“ Wenn es Probleme gebe, dann lägen sie im Vollzug, und der betrifft nun mal die Länder.

Zähe Terminvergabe

Flankierend gibt es bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn seit zwei Jahren eine Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG), die im Ausland erworbene Abschlüsse bewertet. Petrovic berichtet, dass Sachsen bei Anerkennungsverfahren die Zeugnisse der ausländischen Pflegekräfte direkt nach Bonn schicke.

Dem BMG zufolge liegt die gesetzliche Bearbeitungsfrist für Anerkennungen bei drei Monaten; sie werde auch „insgesamt“ eingehalten. Sollte es länger dauern, könne das mit unvollständig eingereichten Unterlagen der Antragsteller zusammenhängen.

Um den Arbeitsantritt in Deutschland zu beschleunigen, gibt es in NRW seit Juni die Möglichkeit, auf die Qualifikationsanerkennung zu verzichten und direkt eine „Kenntnis- oder Eignungsprüfung“ abzulegen, so das Düsseldorfer Ministerium.

Eine ganz andere Hürde ist die zähe Terminvergabe in den deutschen Botschaften. Neun Monate Wartezeit sind laut Petrovic normal. Wenn dann endlich die Feststellung der Berufsausbildung vorliegt, sei es schon vorgekommen, dass der Bewerber kein Visum erhalten habe. „Und das sind keine Einzelfälle! Da bin ich wirklich ratlos.“

Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf erklärt, das sei eine „ausschließlich asylrechtliche Problematik, die außerhalb unseres Kompetenzbereichs liegt“. Es klingt wie ein Bedauern, wenn es heißt: „Qualifizierte Menschen müssen – vor allem in Mangelberufen wie den Gesundheitsfachberufen – möglichst ohne Komplikationen zu uns kommen können und sich bei uns willkommen fühlen.“

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