Streit um Warnwetter-App Wetteronline erneut vor Gericht

Köln/Bonn · Der Streit um eine Wetter-App zwischen dem Bonner Unternehmen Wetteronline und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) geht weiter. Der DWD hatte Berufung gegen ein Urteil des Bonner Landgerichts eingelegt, das ihm das Angebot einer kostenlosen App untersagt hatte.

Der Rechtsstreit um die Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) geht vor dem Oberlandesgericht in Köln in die nächste Runde. Eigentlich hatte das Landgericht Bonn im November entschieden, dass der DWD seine bis Dato kostenlose Warnwetter-App künftig nicht mehr unentgeltlich anbieten darf. Geklagt hatte das Bonner Unternehmen Wetteronline mit der Begründung: Der DWD biete als steuerfinanzierte Behörde ein Konkurrenzprodukt zu den privaten Anbietern an. Das sei unlauter. Das Landgericht Bonn sah das genauso. Der DWD handele nicht hoheitlich, sondern werde als wirtschaftliches Unternehmen tätig, hieß es damals.

Am Freitag trafen sich die beiden Parteien jetzt in Köln wieder, nachdem der DWD gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte. Der vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Hubertus Nolte, stellte dabei die Begründung von Wetteronline grundsätzlich nicht infrage. Vielmehr ging es um die Grundlage des Urteils. Zum einen prüft der Senat dabei, ob der Klageantrag „hinreichend bestimmt“ oder zu allgemein sei. Zudem steht die Frage im Raum, ob eine „geschäftliche Handlung“ durch den DWD überhaupt vorliegt, denn damit hatte das Bonner Landgericht sein Urteil schließlich begründet. Nolte zieht das in Zweifel, weil der DWD als öffentliche Institution keine Wettbewerbsabsicht habe. Mit der App erfülle der DWD eine öffentlich Aufgabe, so Nolte.

Seit dem Urteil des Bonner Landgerichts im Dezember muss der DWD Geld für seine Warnwetter-App verlangen, die neben Wetterwarnungen seinen Nutzern auch weitere Daten zur Verfügung stellt. Ein Urteil fällt voraussichtlich in drei Wochen.

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