Gerichtsverfahren im Esch-/Sparkassen-Fall Richter will kein Vorab-Strafmaß im Kölner Untreue-Prozess

KÖLN · Im Prozess, bei dem der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch und zwei frühere Vorstände der Sparkasse angeklagt sind, wird derzeit darüber verhandelt, ob eine teilweise Einstellung infrage kommt. Die Staatsanwaltschaft stellt dafür Bedingungen.

Wie lange der Prozess um Untreue, Korruption vor dem Kölner Landgericht noch andauert, hängt derzeit davon ab, ob sich die 18. Strafkammer und die Staatsanwaltschaft in Bezug auf eine teilweise Einstellung des Verfahrens einigen können. Das scheint allerdings nicht ganz einfach, wie in der Verhandlung am Donnerstag klar wurde. Die Staatsanwaltschaft will einige der Anklagepunkte nämlich nur dann nicht weiter verfolgen, wenn die Strafkammer sich darauf einlässt, vorab ein Strafmaß zu verkünden, das sie für die anderen Anklagepunkte für angemessen hält.

Teilweise Einstellung könnte Verfahren abkürzen

Diese Bedingung allerdings will der Vorsitzende Richter Christof Wuttke nicht erfüllen. Es sei derzeit nicht möglich, etwas konkret in den Raum zu stellen, erklärte er am Donnerstag. Die teilweise Einstellung könnte das Verfahren um Monate abkürzen. Derzeit sind Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt.

Seit September müssen sich die ehemaligen Sparkassenvorstände Gustav Adolf Schröder, Franz-Josef Schäfer sowie der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch vor dem Landgericht in mehreren Fällen wegen Untreue, Beihilfe dazu, Bestechung, Bestechlichkeit verantworten. Es geht zum einen um den Bau der Kölner Messehallen, aber auch um die Verluste und die die frühere Stadtsparkasse Köln in Zusammenhang mit mehreren Immobilienfonds des Bauunternehmers Esch gemacht hatte.

Der Vorsitzende Richter sieht die Strafbewertung derzeit auch deshalb so schwierig, weil die Verteidigung bisher in allen Punkten auf Freispruch abziele, die Staatsanwaltschaft aber auf der anderen Seite nicht nur in den Untreue-Fällen auf eine Verurteilung abziele, sondern auch im Korruptionsfall. In Bezug auf Letzteren hatte die Kammer allerdings bereits im Januar angekündigt, dass sie nicht ausreichend Hinweise dafür erkennen kann.

Die Kammer stimmt allerdings mit der Staatsanwaltschaft überein, dass die Einlassungen von Schröder und Schäfer nicht als Geständnisse gewertet werden können.

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